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Ökoreform bleibt umkämpft

Die EU-Mitgliedstaaten werden sich frühestens nächste Woche beim Agrarrat in Luxemburg auf eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Ökoverordnung einigen. Die Hoffnung der Ratspräsidentschaft auf eine breite Unterstützung im Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) verpuffte am vergangenen Freitag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten werden sich frühestens nächste Woche beim Agrarrat in Luxemburg auf eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Ökoverordnung einigen. Die Hoffnung der Ratspräsidentschaft auf eine breite Unterstützung im Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) verpuffte am vergangenen Freitag.


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Heiß umstritten blieben neue Kompromissvorschläge, die der lettische Vorsitz im Nachgang zum informellen Agrarministertreffen vom Anfang der Woche in Riga vorstellte. Sie sorgten anscheinend dafür, dass der von den Minister wenige Tage zuvor noch zur Schau gestellte Optimismus von den zuständigen hochrangigen Ministerialbeamten nicht mehr geteilt wurde.


Im Zentrum der Diskussion steht weiterhin der Umgang mit unerwünschten Rückständen in Bioprodukten. Wie aus EU-Kreisen bekannt wurde, stellte Lettland die Idee freiwilliger Schwellenwerte in den Raum. Danach wäre die Einführung von Obergrenzen, bei deren Überschreitung Bioprodukte automatisch dezertifiziert würden, zwar nicht verpflichtend, aber Länder wie Belgien, die diese Regelung bereits eingeführt haben, könnten sie auch in Zukunft anwenden.


Binnenmarkt schützen


Die Ratspräsidentschaft wollte jedoch gleichzeitig sicherstellen, dass der Binnenmarkt nicht beeinträchtigt wird; deshalb sollte die Regelung höchstens für heimische Erzeugnisse, aber nicht für importierte Produkte aus anderen Mitgliedstaaten gelten.


Die Delegationen hatten dem Vernehmen nach aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit diesem Vorschlag. Angeführt wurden mögliche negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Daneben zeigte sich erneut, dass der Rat über die Einführung von Rückstandskontrollen gespalten ist. Belgien, Irland und andere Mitgliedstaaten argumentierten, der Verbraucher wolle Rückstandsfreiheit, während andere Delegationen wie Deutschland und die Niederlande solche Schwellen einmal mehr ablehnten.


Bei den Betriebskontrollen zeichnet sich ab, dass Pflichtbesuche unabhängig vom Risiko nicht mehr jährlich, aber möglicherweise alle zwei bis drei Jahre stattfinden müssten. 

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