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Österreich: Ab 2023 Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier

Ab 2023 muss in Österreich die Herkunft von Fleisch, Eiern und Milch in verarbeiteten Produkten und in Kantinen klar erkenntlich sein. Mit dem Beschluss prescht Österreich in der EU voran.

Lesezeit: 2 Minuten

Der österreichische Ministerrat hat auf Initiative von Agrarministerin, Elisabeth Köstinger, eine weitreichende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern auf den Weg gebracht. Die verpflichtende Kennzeichnung soll ab 2023 sowohl für verarbeitete Produkte als auch für Angebote der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung gelten.

Köstinger: Konsumenten haben nun echte Wahlmöglichkeit

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„Es war höchste Zeit, Konsumentinnen und Konsumenten echte Wahlmöglichkeiten zu geben, damit sie bewusst zu regionaler, österreichischer Qualität greifen können“, sagte Köstinger am Mittwoch in Wien. Laut dem österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus legen fast 90 % der Österreicher großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Daneben unterstütze die österreichische Bundesregierung mit der Herkunftskennzeichnung auch die heimische Landwirtschaft, freute sich die Ministerin.

Deutschland wartet auf EU

Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milch und Eier

Die zukünftige Kennzeichnungspflicht für sogenannte Primärzutaten betrifft konkret:

  • Bei Fleisch: Rind-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelfleisch
  • Bei Milch zusätzlich Butter, Sauerrahm, Topfen, Naturjoghurt, Schlagobers oder Frischkäse
  • Bei Ei zusätzlich Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei.

Was muss wie gekennzeichnet werden?

Eine Primärzutat ist laut dem österreichischen Agrarministerium die Zutat, die einen Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel beziehungsweise an der Speise hat. Oder es handelt sich um jene Zutat, die Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels beziehungsweise der Speise assoziieren.

Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde, bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.

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