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Ökologische Vorrangflächen

Österreich gibt Brachflächen für den Anbau aller Kulturen frei

Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich nun die Brachflächen für den Anbau aller Feldfrüchte mit Pflanzenschutzmittelanwendung freigegeben. Deutschland verzichtet auf die Nutzung der EU-Ausnahmeregelung.

Lesezeit: 2 Minuten

Um der drohenden Verknappung von Lebensmitteln wegen des Ukraine-Kriegs entgegenzuwirken, hat unser Nachbarland Österreich die ökologischen Vorrangflächen (ÖVP) im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) nach EU-Freigabe national umgesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich damit eine volle Nutzung ermöglicht.

Dazu Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Der hoher Selbstversorgungsgrad in Österreich sichert unsere Ernährung. Europa im gesamten und auch große Teile des World Food Programme sind aber von der Ukraine als „Kornkammer Europas“ stark abhängig. Jeder Hektar den wir in Europa in Bewirtschaftung bringen, auch der österreichische Beitrag, hilft.“

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Jeder Hektar den wir in Europa in Bewirtschaftung bringen hilft – Köstinger

In der aktuellen Situation bräuchten die Landwirte mehr Flexibilität für den Anbau, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür habe Köstinger den nationalen Rechtsrahmen geschaffen.

Die Details zur Regelung in Österreich:

  • Die Regelung umfasst ausschließlich ökologische Vorrangflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) für das Jahr 2022. Maßnahmen im ÖPUL bleiben unberührt
  • Potentiell rund 9.000 ha Bracheflächen in Österreich und rund 4 Millionen ha EU-weit
  • Möglichkeit der Nutzung dieser Flächen durch Beweidung oder Mahd und im Gegensatz zu Deutschland für den Anbau aller Ackerkulturen und mit Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig
  • Steigerung der europäischen Produktion als Hauptziel – teilweiser Ausgleich von erwarteten Ertragsausfällen in der Ukraine
  • Umsetzung in Österreich mittels Änderung der nationalen Direktzahlungs-Verordnung für das Jahr 2022 wurde nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht
  • Bestehende Verträge zu Biodiversitätsflächen im Rahmen des ÖPUL sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen und gelten unverändert weiter
  • Die Beantragung erfolgt wie gewohnt über die AMA bzw. mit der entsprechenden Codierung im Rahmen des MFA 2022

Deutschland verzichtet auf Nutzung einer EU-Ausnahmeregelung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am gestrigen Mittwoch auf eine Schriftliche Frage der CDU-Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer erklärt, dass Deutschland den Beschluss der EU-Kommission vom 23. März, der einen Anbau aller Feldfrüchte auf brachliegenden ökologischen Vorrangflächen zur Ernährungssicherung vorsieht, nicht nutzen werde. Die Frist, die die EU-Kommission Deutschland gesetzt hat, sei abgelaufen.

Der Bundesrat in Deutschland hatte am 8. April für 2022 nur die Nutzung des Futteraufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) erlaubt. Damit setzt Deutschland die von der EU-Kommission erteilte Anbauerlaubnis auf den ÖVF nicht um. Die Bundesländer stimmten im Plenum des Bundesrates dafür, eine Verordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unverändert umzusetzen.

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