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topplus Neues Düngegesetz

Özdemir stellt verursachergerechte Regeln bei der Düngung in Aussicht

Für wasserschonend arbeitende Betriebe soll es Ausnahmen von den strengen Düngeregeln in Roten Gebieten geben. Doch bis es so weit ist, kann es noch dauern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Die Änderungen sollen auch dazu führen, dass die von der Landwirtschaft und den Bundesländern seit Monaten geforderte verursachergerechte Anwendung des Düngerechts umgesetzt wird. Möglich werden könnten damit Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Düngeregeln in Roten mit Nitrat belasteten Gebieten.

Wasserschonend arbeitende Betriebe sollen entlastet werden

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Mit den Änderungen des Düngerrechts will das BMEL nach eigener Aussage das Verursacherprinzip insbesondere in den Roten Gebieten stärken. Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mittelfristig könnten die Betriebsdaten dann die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung sein, heißt es dazu aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weiter.

So könnten gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden, um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten, teilt das BMEL mit. Einen konkreten Zeitplan, bis wann die Möglichkeit für Ausnahmen umgesetzt wird, gibt das BMEL auf Nachfrage allerdings nicht an. Dafür seien noch zu viele Punkte offen, sagte eine Sprecherin. Zunächst müssen die Monitoring- und die Stoffstrombilanzverordnung auch vom Bundesrat verabschiedet sein und die Daten, die die Verursachergerechtheit zeigen, ermittelt werden.

„Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt. Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden“, versprach Agrarminister Özdemir nach der Kabinettssitzung.

Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung

Die Anpassungen des Düngegesetzes betreffen auch die Stoffstrombilanz-Verordnung, die optimiert werden soll. Hier werden unter anderem die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten, entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet.

Erneuert hat das BMEL auch die Regeln für den Vollzug der Düngeregeln. Mit dem neuen Düngerecht wird zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt.

Zudem will das BMEL mit den Änderungen den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.

Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Es ist die zweite Änderung im Düngerecht der Ampelkoalition. Im vergangenen Jahr hatte sich die Bundesregierung mit den Bundesländern auf Druck der EU für eine Neuausweisung der Roten Gebiete in Deutschland bis Ende 2022 entschieden. Damit erhöhte sich die Fläche der Roten Gebiete bundesweit um bis zu 45 %. Mehr Betriebe als bisher müssen damit Einschränkungen bei der Düngung hinnehmen.

EU-Vertragsverletzungsverfahren wird eingestellt

Die Europäische Kommission hat unterdessen in dieser Woche ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit über die Düngegesetzgebung in Deutschland.

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