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Özdemir will noch weniger Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung

Die geplante Änderung des Tierarzneimittelgesetzes sieht neue Meldepflichten und eine Ausweitung des Antibiotika-Minimierungskonzepts auf weitere Tierarten vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einer Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) will die Bundesregierung den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weiter verringern und zugleich neuen Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nachkommen. Nicht zuletzt soll so die Wirksamkeit dieser Medikamentengruppe in der Humanmedizin sichergestellt werden.

Bei der Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am vergangenen Donnerstag in Berlin klar: „Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit.“ Wolle man in Zukunft etwas Wirkungsvolles gegen Krankheiten bei Mensch und Tier in der Hand haben, müssen der Einsatz von Antibiotika weiter runter. Mit der Änderung des TAMG und weiteren Vorschriften käme man damit „einen großen Schritt voran“, so Özdemir.

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Kranke Tiere müssen weiterhin behandelt werden

Dem Minister zufolge müssen Tierärzte ab dem nächsten Jahr die Anwendung von Antibiotika bei allen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden, was mehr Transparenz schaffe. Zudem würden weitere Nutzungsarten wie Milchkühe, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und zugekaufte Kälber in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Außerdem sollen zuständige Überwachungsbehörden gestärkt werden. Sie sind künftig verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.

Vorgesehen ist mit dem geplanten Gesetz laut Özdemir auch, dass Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz für den Menschen eine kritische Bedeutung haben, einen höheren Wichtungsfaktor erhalten, um seltener eingesetzt zu werden. Klar sei aber auch, dass aus Tierschutzgründen kranke Tiere weiter mit Antibiotika behandelt werden könnten, betonte der Minister. Dafür macht er klare Vorgaben:

Die Anwendung muss auf das therapeutisch unvermeidbare Minimum reduziert werden.

Für Özdemir ist die Antibiotikafrage nicht nur eine Frage der Tiergesundheit, sondern in der Regel auch eine Frage der Tierhaltung. „Denn zu viele Antibiotika im Stall sind immer auch ein Zeugnis dafür, dass Tiere offensichtlich falsch gehalten werden“, meinte der Grünen-Politiker.

Veterinärmedizinische Vollversorgung gefährdet

Die Oppositionspolitiker Dieter Stier von der CDU-Bundestagsfraktion und AfD-Agrarsprecher Stephan Protschka wiesen indes darauf hin, dass die Antibiotikaeinsatzmenge in der Tierhaltung seit 2011 bereits um 65 % zurückgegangen sei. Stier unterstrich, dass dies ein Erfolg der unionsgeführten Vorgängerregierungen und auch der Landwirte und Veterinäre und nicht der aktuellen Regierung sei.

Protschka kritisierte vor diesem Hintergrund die häufige Unterstellung, dass die Bauern „massenhaft“ Antibiotika verabreichen würden. Die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Ina Latendorf, warnte, dass „der Gesetzentwurf der Ampel die veterinärmedizinische Vollversorgung gefährdet“. Dieser sehe nämlich eine Meldelastumkehr von Tierhaltern zu Tierärzten vor, wodurch ein erheblicher Mehraufwand für die Veterinäre entstehe.

Weitere Belastungen für die Landwirtschaft vermeiden

Für den FDP-Politiker Ingo Bodtke führt an einer „Eins-zu-eins Umsetzung“ der EU-Verordnung zur Erfassung der Daten kein Weg vorbei. Ziel müsse sein, die Belastungen der Betroffenen nicht zusätzlich zu erhöhen. Zudem sei das Zeitfenster für die neuen Dokumentationspflichten, insbesondere bei den Tierärzten, sehr knapp.

Dr. Franziska Kersten von der SPD hob die Notwendigkeit zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen hervor. Der Schlüssel dazu sei eine gute Tiergesundheit, die vor allem über eine bessere und tierwohlgerechtere Tierhaltung erreicht werde. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

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