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Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung passiert den Bundestag

Die Tierhaltungskennzeichnung und notwendige Änderungen am Baurecht können kommen. Die Bundestagsopposition rechnet allerdings nicht mit einem Erfolg, da weder Gesamtkonzept noch Finanzierung stehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat heute erwartungsgemäß mit der Ampelmehrheit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zugestimmt. Auch der Gesetzentwurf „zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ passierte das Plenum.

Damit kann das verpflichtende Haltungskennzeichen für die Schweinehaltung voraussichtlich noch in diesem Jahr starten– vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. In einer ebenfalls beschlossenen Entschließung wurde festgehalten, dass schrittweise weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen sollen.

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Fünf-Stufen-Modell

Vorgesehen ist bekanntermaßen ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 12,5 % mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. Hinzu kommen verschiedene Strukturelemente in den Buchten.

Im Frischluftstall wird den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht, etwa durch eine offene Stallseite, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen könnten. In der Stufe „Auslauf/Freiland“ steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung, bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“.

Die Stufe „Bio“ entspricht den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung, was bedeute, dass die Schweine „eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall haben“. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Bau-Privileg für höhere Haltungsstufen

Baurechtlich ist künftig eine Privilegierung für Unternehmen vorgesehen, die ihre Stallanlagen auf höhere Haltungsstufen drei, vier und fünf umrüsten wollen. Gültig sind die Umbauten auch für Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssen ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Das neue Baurecht ermöglicht zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit soll es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen ist aber auch, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssen.

Künast: Das ist erst der Anfang

Während der Plenardebatte verteidigte die agrarpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Renate Künast, das Paket als neues Instrument, das mehr Tierwohl, Verlässlichkeit für die Landwirte, Transparenz für Verbraucher und einen fairen Wettbewerb ermögliche. Zugleich kündigte Künast an: „Das ist erst der Anfang.“ Die Bundesregierung werde die Kennzeichnung noch ausweiten und auch das Tierschutzgesetz sowie die Herkunftskennzeichnung angehen.

Mittag: Tür für zukunftsfähige Tierhaltung geöffnet

SPD-Agrarsprecherin Susanne Mittag sprach von einem „guten Tag“ für das Tierwohl. Sie betonte, dass niemand dem einzelnen Landwirt vorschreiben wolle, wie er seine Tiere zu halten habe. Die Ampel habe aber eine Tür geöffnet für eine zukunftsfähige Tierhaltung. „Durchgehen muss jeder selbst“, so Mittag.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, räumte ein, dass die Verhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP herausfordernd waren. Das begründet er nicht zuletzt mit der Forderung der Liberalen nach einem „soliden Fundament“, um Verbraucher und heimische Landwirtschaft zusammenzuführen. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass auch das Baurecht endlich reformiert wird: Kein Tierhalter soll gezwungen sein, seine Tierbestände zu verringern, wenn er für mehr Tierwohl im Stall sorgen will“, betonte Hocker. Er sieht nun die Verbraucher in der Pflicht, ihren Worten Taten folgen zu lassen."

Stegemann: Kein Landwirt wird so in Tierhaltung investieren

Aus der gesamten Opposition – ob von Union, AfD oder Linke - kam der Vorwurf, dass die Tierhaltungskennzeichnung nur Schweine und hier nicht einmal alle Lebenszyklen und Vermarktungswege umfasse. Man war auch durchaus skeptisch, dass es der Ampel noch gelingen wird, diese Schritte in der verbleibenden Legislaturperiode zu gehen. AfD-Agrarsprecher Stephan Protschka bezeichnete die staatliche Tierhaltungskennzeichnung als überflüssig, zumal es mit der Initiative Tierwohl längst eine privatwirtschaftliche Variante gebe.

Der sichtlich aufgebrachte Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sieht daneben vor allem in der nicht vorhandenen Langfristfinanzierung ein großes Problem. Er warnte, kein Landwirt werde zusätzlich in die Tierhaltung investieren, wenn statt der von der Borchert-Kommission geforderten 4 Mrd. € pro Jahr nur „schäbige 150 Mio. €“ zur Verfügung gestellt werden. CDU-Kollege Enak Ferlemann beklagte eklatante Lücken bei den geplanten baurechtlichen Änderungen. So wie jetzt vorgesehen werde es mit dem Umbau der Tierhaltung nicht funktionieren.

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