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Grundbesitzerverband

Offene Denkmäler sollten von Grundsteuer befreit werden

Besitzer von großen denkmalgeschützten Gebäuden haben eh schon enorme Kosten. Wenn sie ihre Denkmäler der Öffentlichkeit öffnen, sollten sie auch von der Grundsteuer befreit sein, so ein Vorschlag.

Lesezeit: 2 Minuten

„Denkmäler tragen zur gelebten Geschichte Deutschlands bei. Aber nur Denkmäler, die gepflegt, geheizt, gelüftet und gelebt werden, bleiben für die Zukunft bestehen. Hierdurch entstehen Denkmaleigentümern oft enorme Kosten, die nicht für jeden gleichermaßen leicht zu stemmen sind. Vor diesem Hintergrund sollten die Bundesländer eine zusätzliche Belastung von Denkmaleigentümern durch die Grundsteuer überdenken“

Das erklärt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max v. Elverfeldt, anlässlich des Tages des offenen Denkmals am 11. September 2022. An diesem Tag öffnen viele private Denkmäler ihre Türen für Besucher.

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Oft große, schwer beheizbare Räume

Eine besondere Belastung für die Eigentümer stellt die Grundsteuer dar. Denkmäler werden nahezu gleich bewertet, wie moderne private Gebäude. Die Räume in Denkmälern sind jedoch meist größer, als in modernen Bauwerken und viele repräsentative Räume werden oft gar nicht genutzt.

„Manch ein Denkmaleigentümer wäre froh, wenn das eigene Gebäude kleiner wäre. Allein das Heizen und Instandhalten verschlingt viel Geld. Wenn hierfür auch noch mehr Grundsteuer für die nicht genutzten Räume anfällt, wird es für viele Eigentümer schwer, das Denkmal so zu pflegen, wie es notwendig wäre. Hier wünschen wir uns ein Entgegenkommen aller Bundesländer, denn die örtlichen Denkmäler stellen einen Zugewinn für die Gemeinde dar, dieser sollte als solcher auch anerkannt werden,“ so Elverfeldt.

Wie öffentliche Gebäude behandeln

Der Verband geht noch einen Schritt weiter und fordert für Denkmäler, die sich für die Öffentlichkeit öffnen, eine komplette Befreiung von der Grundsteuer. „Es wäre nur gerecht, wenn solche Denkmäler wie öffentliche Gebäude behandelt werden würden. Für diese fällt nämlich keine Grundsteuer an. Dies sollten die Länder in ihren Regelungen zur Grundsteuer bedenken, um den Erhalt privater Denkmäler und damit die Vielfalt der Denkmäler zu unterstützen“, so Elverfeldt.

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