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SVLFG

Offene Rechtsfragen sorgen für Unsicherheit bei Sozialwahl

Weiter gibt es keine Klarheit nach Urteil zur Ungültigkeit der Sozialwahl. Die SVLFG prüft noch die Revision. Der Wahlausschuss zur Sozialwahl 2023 hat sich unterdessen schon konstituiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts von Ende Januar, die Sozialwahl 2017 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für ungültig zu erklären, bringt möglicherweise Unsicherheiten für die anstehende nächste Sozialwahl am 31. März 2023. Eine rechtzeitige juristische Klärung der strittigen Fragen scheint derzeit fraglich.

Die SVLFG bestätigte inzwischen, dass ihr das schriftliche Urteil einschließlich Begründung des Landessozialgerichts zugegangen sei. Ob man Revision beim Bundessozialgericht einlege, werde derzeit geprüft. Die Frist dafür beträgt einen Monat. In Anbetracht der regelmäßigen Dauer von Revisionsverfahren gilt es als wahrscheinlich, dass eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in einem etwaigen Revisionsverfahren frühestens im zweiten Halbjahr 2023 und damit erst nach der nächsten Sozialwahl vorliegen dürfte. Was dies wiederum für die Sozialwahl der SVLFG bedeuten würde, müsse noch eingehend erörtert werden.

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Unklare Gesetzesformulierungen

In seinem Urteil vom 28. Januar dieses Jahres hatte das Landessozialgericht drei Klägern Recht gegeben, die gegen eine Entscheidung des Sozialgerichts Kassel vom August 2018 zur Sozialwahl in Berufung gegangen waren. In dem Verfahren war es unter anderem um das Wahlrecht für Altenteiler, die zu erbringende Zahl von Unterstützerunterschriften und die Einordnung als vorschlagsberechtigte Organisation gegangen.

Die Darmstädter Richter hatten kritisiert, dass die Rentner der Landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Sozialwahl ausgeschlossen waren, gleichzeitig aber auf unklare Gesetzesformulierungen in dieser Frage hingewiesen.

Der Wahlausschuss der SVLFG für die Wahl der Selbstverwaltungsorgane im kommenden Frühjahr hat sich am 24. Februar konstituiert. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest. Dem Gremium gehören Nicole Sadtkowski-Männel als Vorsitzende sowie sechs Beisitzer an. Stellvertretende Vorsitzende ist Corinna Botte.

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