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Frust über Share Deals: Finanzinvestoren kaufen ungehindert Land weg

Allein von 2006 bis heute haben sich die Kaufpreise für Acker- und Grünland fast verdreifacht. Ein rechtlicher Rahmen, der 5 ha-Käufe regelt, aber 1.000 ha-Share Deals nicht erfasst, ist absurd!

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Matthias Schulze Steinmann, Chefredakteur der Fachzeitschrift top agrar.

Die Kräfte wirken im Verborgenen und sie schaffen bittere Fakten: Wer sich in Regionen, die im Fokus finanzstarker Investoren stehen, umschaut, der stößt auf Landwirte, die im Bieterstreit um Flächen schon lange das Handtuch geworfen haben. Er trifft auf Verwaltungsangestellte, denen die Hände gebunden sind. Und er erlebt Spekulanten, die sich bei Anfragen zugeknöpft ­geben und sich über Holdings und Tochtergesellschaften immer größere Marktanteile sichern.

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Das genaue Ausmaß lässt sich nur ­erahnen. Denn eine amtliche Statistik, wem Deutschlands Boden gehört, gibt es nicht. Und die Share Deals mit denen große Flächenpakte über den Kauf von Unternehmensanteilen häufig den Besitzer wechseln, benötigen weder eine Genehmigung, noch sind sie im Grundbuch ablesbar.

Verheerend für die Landwirte: Die Rechnung der Investoren scheint aufzugehen. Schließlich kennen die Kaufpreise für Acker- und Grünland weiterhin nur eine Richtung: nach oben. Allein von 2006 bis heute haben sich die Preise fast verdreifacht. Kaufpreise jenseits der 40.000 €/ha-Marke und weit darüber mögen sich mit konventioneller Tierhaltung und Ackerbau schon lange nicht mehr rechnen. Sie versprechen aber, ­finanziert aus Erbschaften und außerlandwirtschaftlichen Einnahmen, einen ordentlichen Spekulationsgewinn.

Das alles ist bekannt. Und das nicht erst seit gestern. Und man kann in einer Marktwirtschaft auf dem Standpunkt stehen, dass auch Möbelprodu­zenten und Entsorgungsunternehmen das gute Recht haben, sich als Landwirte zu betätigen. Noch dazu ist die Welt nicht so schwarz-weiß, wie sie manchmal erscheint. Auch „Investoren“ und „Holdings“ können verantwortungsvoll mit Mitarbeitern und Umwelt umgehen.

Aber ist das die Agrarstruktur, die wir uns als Gesellschaft wünschen? Und vor allem: Wäre es nicht ein überfälliger Anfang, wenigstens Transparenz über die Entwicklungen und Waffengleichheit herzustellen? Kauft ein Milchviehhalter einen Hektar Weide von seinem Nachbarn, muss er den Kauf genehmigen ­lassen und Grunderwerbsteuer zahlen.

Kauft ein Investor 95 % des gesamten Betriebes mit allen Flächen, bleibt dies nicht nur im Verborgenen, sondern auch noch steuerfrei. Dieser Webfehler in der Gesetzgebung gehört ausgemerzt. Denn ein rechtlicher Rahmen, der 5 ha-Käufe regelt, aber 1.000 ha-Share Deals nicht erfasst, ist absurd.

Vorschläge, um den Ausverkauf zu stoppen, liegen seit Jahren auf dem Tisch. Noch dazu gibt es Gesetze, die nicht neu erfunden, sondern nur entschlossen angewendet werden müssten. Doch es regiert der gleiche föderale Mehltau, wie ihn gerade die Corona-Pandemie an anderer Stelle mit großer Wucht freilegt: Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern funktioniert schleppend bis gar nicht. Entscheider treffen lieber keine Entscheidungen, statt sich angreifbar zu machen. Man ­zögert, hadert, zeigt aufeinander.

Das muss sich ändern. Der Bodenmarkt schreit nach Licht und Leitplanken. Und als ersten Schritt: Dem poli­tischen Willen, endlich mit der Umsetzung zu beginnen.

Freuen Sie sich auf die neue top agrar 5/2021, die jetzt erschienen ist. Darin greifen wir das Thema weiter auf.

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