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OLG bestätigt Rechtmäßigkeit von Stalleinstieg durch Tierrechtler

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einer Revisionsverhandlung über einen Fall von Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Undercover-Recherche des Vereins Animal Rights Watch (ARIWA) die drei angeklagten Tierrechtler erneut frei gesprochen. Damit bestätigte das Gericht zwei vorangegangene Urteile.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hat in einer Revisionsverhandlung über einen Fall von Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Undercover-Recherche des Vereins Animal Rights Watch (ARIWA) die drei angeklagten Tierrechtler erneut frei gesprochen. Damit bestätigte das Gericht zwei vorangegangene Urteile des Amts- und Landgerichts.


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Im konkreten Fall waren 2013 ARIWA-Aktivisten in Ställe der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH in Sachsen-Anhalt eingestiegen. Die Tierrechtler mussten sich daraufhin im September 2016 wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Haldensleben verantworten, wurden jedoch freigesprochen, fasst die Tierrechtsorganisation Animal Equality die Hintergründe zusammen.


Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung ein, doch auch das Landgericht bestätigte im Oktober 2017 die Entscheidung, weil das Handeln laut dem Richter als positiv zu bewerten sei. Die Tierrechtler hätten genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig, so der Richter.


Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Revisionsverhandlung fand nun am Donnerstag am Oberlandesgericht Naumburg statt und bestätigte die Freisprüche erneut.


Dazu kommentiert ARIWA, dass  das Betreten von Anlagen der „Tierindustrie“ zu Dokumentations- und Beweiszwecken gerechtfertigt sei. Weiter heißt es in einer Stellungnahme: „Das Recht der Tiere auf physische und psychische Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis überwiegt unseres Erachtens das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen. Ein milderes Mittel, die Öffentlichkeit über die Zustände in den Tierfabriken zu informieren und die Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden zum Tätigwerden zu motivieren, ist uns nicht bekannt. Denn häufig werden die Veterinärbehörden erst dann gegen Tierschutzverstöße aktiv, wenn Videomaterial vorliegt und dessen Veröffentlichung für öffentliches Interesse an weiterer Aufklärung sorgt. Wir sehen in der Erstellung und Verbreitung dieser Aufnahmen daher keinen Rechtsverstoß, sondern eine bürgerliche Pflicht.”

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