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Ostendorff und Tierärzte fordern scharfe Kontrolle der Tiertransporte ins EU-Ausland

Nach Ausstrahlung der schwer erträglichen Bilder vom Rinderexport in Drittländer im TV greift Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff die Bundesregierung scharf an. So seien die „skandalösen Zustände bei Tiertransporten“ seit Jahren bekannt. Neue Handelsverträge fordert unterdessen die Tierärztliche Vereinigung TVT.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach Ausstrahlung der schwer erträglichen Bilder vom Rinderexport in Drittländer im TV greift Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff die Bundesregierung scharf an. So seien die „skandalösen Zustände bei Tiertransporten“ seit Jahren bekannt. Erst im letzten Winter habe die grüne Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht mit dem Ziel, die Bedingungen für die Tiere zu verbessern und die Transporte zu begrenzen.

 

„Doch statt diese Initiative zu unterstützen, setzte die Bundesregierung auf Steigerung der Exporte mit verheerenden Auswirkungen: die Anzahl der Langstreckentransporte von Rindern ist in Schmidts Amtszeit explodiert; in den Libanon wurden sie verdreifacht, in die Türkei und nach Russland mehr als verzehnfacht“, so Ostendorff.

 

Nun sei die Grausamkeit dieser Praktiken in der Union angekommen und auch einzelne Verbände forderten einen Stopp der Lebendexporte von Schlachtvieh ins EU-Ausland. Der Politiker erinnert an hochtragende Färsen, die auf dem LKW Kälber gebären müssten und die Fahrt nicht überleben. Oder an 609.216 Kälber unter 80 kg, die 2016 von Deutschland exportiert wurden. Die Langstreckentransporte nach Spanien hätten seit 2013 sogar um knapp 50 % zugenommen.

 

„Kälber in dieser Gewichtsklasse sind nicht entwöhnt und auf warme Milch(-austauscher) aus Nuckeleimern angewiesen. Diese Versorgung wird ihnen beim Transport über viele Stunden verwehrt. Das führt zu Leid und Schmerz bei diesen jungen Tieren. Zusätzlich kommt es bei den so geschwächten Kälbern oftmals zu einem erhöhten Antibiotikaeinsatz nach der Reise“, so Ostendorff.

 

Mit wohlklingenden Absichtsbekundungen ist es daher seiner Meinung nach nicht getan. Notwendig sei vielmehr ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft. „Ich fordere die Union, die landwirtschaftlichen Verbände und Minister Schmidt auf, den Tierschutz nicht für taktische Spielchen und medientaugliche Worthülsen zu missbrauchen, sondern echte Verbesserungen herbeizuführen.“


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Neue Handelsverträge und schärfere Überwachung


Auch der Verein „Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.“ zeigt sich sehr besorgt über die Szenen aus der TV-Doku. Seit Jahrzehnten würden zehntausende von Zuchtrindern in den Nahen Osten und nach Nordafrika transportiert, ohne dass dies zum Aufbau von nennenswerten Tierpopulationen für die Milchproduktion geführt hätte. Es fehle hier allein schon die Futterbasis. Diese Tiere würden ebenfalls unter den dort herrschenden Bedingungen geschlachtet.


Die TVT fordert ein grundsätzliches Verbot des Transportes von Schlachttieren über mehr als 8 Stunden und auch ein Verbot des Schlachttier-Exportes in Drittstaaten. Bei anderen Transporten sei eine zügige Abfertigung beim Grenzübertritt oder im Notfall eine ordnungsgemäße Versorgung und Unterbringung der Tiere während Wartezeiten sicherzustellen.


Grundsätzlich sind laut EuGH-Urteil von 2015 die Bestimmungen der EG Verordnung Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport dann auch im Drittland anzuwenden. Hier fehlt laut dem Verein jedoch eine adäquate Überwachung und somit der Vollzug dieser Vorschriften.


Es sei deshalb zwingend erforderlich, dass z. B. in Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten, aber auch in Handelsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Drittländern die Überwachung der rechtlichen Regelwerke und die Erfüllung von Anforderungen des Tierschutzes beim Transport lückenlos in die Vereinbarungen aufgenommen werden.


Schneller und durchgreifender wirksam seien jedoch der entsprechende Abschluss und die Überwachung von Handelsverträgen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten (exportierende Zuchtverbände, Export- und Transportorganisationen etc.) unter Einbezug von konkret zu benennenden Vertragsstrafen, so die Vereinigung. Beim Handel mit Tieren innerhalb der EU sei wirksam sicher zu stellen, dass kein Transport aus dem aufnehmenden Mitgliedstaat in Drittstaaten erfolgt.

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