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Benachteiligung

Osteuropäische Agrarminister pochen auf Angleichung der Direktzahlungen

Die osteuropäischen EU-Mitgliedsländer wollen bei den Direktzahlungen für ihre Bauern nicht länger benachteiligt werden. Sie fordern den gleichen Teil vom Kuchen wie die westlichen Länder.

Lesezeit: 2 Minuten

Polen und die baltischen Länder pochen in puncto Agrarwirtschaft auf stabile und gleiche Wettbewerbsverhältnisse in der gesamten Europäischen Union. In einer Erklärung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sprechen sich die Landwirtschaftsminister Polens, Estlands, Lettlands und Litauens für einen „angemessenen Agrarhaushalt“ auf Höhe des aktuellen Finanzierungsniveaus in der Förderperiode 2021 bis 2027 aus.

Die wachsenden Anforderungen an die Landwirte aufgrund des Klimawandels sowie des Umwelt- und Tierschutzes zögen höhere Kosten und Einkommensverluste nach sich, die ausgeglichen werden müssten, um die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors nicht zu schwächen. Zur Förderung des ländlichen Raums brauche es auch eine „starke Zweite Säule“, heißt es in der Erklärung.

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Die Minister bekräftigen gleichzeitig ihre Forderung an eine EU-weite Angleichung der Direktzahlungen. Nach ihrer Auffassung ist es „nicht hinnehmbar“, dass sich die Direktzahlungen zwischen den einzelnen Mitgliedsländern um das bis zu Dreifache unterscheiden, während am EU-Binnenmarkt ansonsten verbindliche Auflagen für alle Landwirte in gleichem Maße gelten würden. Die Minister drängen darauf, dass die Ungleichheit bei den Direktzahlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten noch im Verlauf der nächsten Förderperiode bis 2027 abgeschlossen wird.

Darüber hinaus äußern sie in ihrer „Erklärung von Serock“ die Hoffnung, dass die Europäische Union in Bezug auf die Unwägbarkeiten des Brexits Vorkehrungen für eine möglicherweise erforderliche Krisenbewältigung auf den landwirtschaftlichen Märkten trifft. Die Ressortchefs sind der Ansicht, dass ein „harter“ Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU ein „großes Risiko“ für die Agrarmärkte darstellt, weshalb dieser die Bereitstellung besonderer Ressourcen rechtfertige.

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