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Pachtpreisexplosion: Grüne beantragen Überarbeitung des Grundstückverkehrsrechts

Laut der Grünen-Fraktion ist die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt in den vergangenen Jahren von drastisch steigenden Kauf- und Pachtpreisen gekennzeichnet. Allein von 2006 bis 2015 haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern mehr als verdreifacht und in MV sogar mehr als vervierfacht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für die Überarbeitung des Grundstückverkehrsrechts ein. Dazu legen die Abgeordneten einen Antrag vor, der unter anderem eine Genehmigungspflicht für den Erwerb und die Verpachtung von Land fordert und eine breite Eigentumsstreuung ermöglichen soll.

Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nichtlandwirte und an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren soll begrenzt, hingegen das Vorkaufsrecht für ortsansässige, bäuerliche Betriebe und Junglandwirte und neue Betriebe gestärkt werden. Darüber hinaus werden ein Moratorium für die restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen BVVG-Flächen sowie die Förderung von Junglandwirten, Neueinsteigern in der Landwirtschaft und Betriebsneugründern gefordert.

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Aus dem Antrag

Laut der Grünen-Fraktion ist die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt in den vergangenen Jahren von drastisch steigenden Kauf- und Pachtpreisen gekennzeichnet. Allein von 2006 bis 2015 haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern mehr als verdreifacht und in Mecklenburg-Vorpommern sogar mehr als vervierfacht.

Gleichzeitig würden immer mehr kleinere landwirtschaftliche Betriebe aufgeben. So nahm die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe von 2010 bis 2017 um 31 300 von 299 100 auf 267 800 um ca. zehn Prozent ab. Demgegenüber würden die Anzahl der Betriebe und die bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche in der Hand überregional aktiver Investoren stetig weiter ansteigen. So liege der Anteil der Unternehmen im Eigentum überregionaler Investoren in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt bei 34 Prozent, in Brandenburg bei 36 Prozent und in Mecklenburg- Vorpommern sogar bei 41 Prozent.

Land sei zunehmend ein Spekulations- und Anlageobjekt geworden, heißt es im Antrag der Fraktion weiter. Der Aufkauf von landwirtschaftlichen Flächen oder ganzen Betrieben durch überregionale Investoren und Holdings verändere die Kulturlandschaft und die Agrarstruktur. Gleichzeitig wachse der wirtschaftliche Druck auf jetzige und zukünftige Bauern, die durch Marktkrisen und den Druck der Weltmärkte befeuert wird. Wachsen oder Weichen, sowie immer mehr monotone, spezialisierte Betriebe seien die Folgen dieser Entwicklung.

Heutige Genehmigungspraxis ungeeignet

Der Erwerb von landwirtschaftlichem Grund- und Boden wird durch das Grund- stückverkehrsrecht – mit dem Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtgesetz und Reichssiedlungsgesetz – geregelt und unterliegt seit der Föderalismusreform 2006 der Gesetzgebungsgewalt der Länder. Die Durchsetzung der Genehmigungspflicht für den Landerwerb unterliegt den zuständigen Landwirtschaftsbehörden der Länder. Der bodenrechtliche Regulierungsrahmen ist aus Sicht der Grünen jedoch bislang nicht geeignet auf neue Herausforderungen, wie die zunehmende Konzentration auf dem Bodenmarkt, das Engagement von außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und hohe Preissteigerungen zu reagieren.

Die Genehmigungspflicht für den Bodenerwerb werde auf Länderebene in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt. Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen über den Kauf von Unternehmensanteilen an landwirtschaftlichen Betrieben werde bislang im Grundstücksverkehrsrecht nicht geregelt und unterliege auch nicht dem Genehmigungsvorbehalt, kritisieren die Abgeordneten.

Im Grunderwerbssteuergesetz unterlägen Anteilskäufe unter 95 Prozent keiner Besteuerung. Damit seien erhebliche Steuerverluste verbunden und einer Umgehung der bodenrechtlichen Regulierung Tür und Tor geöffnet. Diese offene Flanke für die Umgehung des Grundstückverkehrsrechtes müsse dringend geschlossen werden.

Eine einheitliche Neugestaltung des Grundstückverkehrsrechts und die Anpassung agrarstruktureller Ziele seien deshalb notwendig, um eine einheitliche Rechtslage sicherzustellen und dringende Gefahren für die Agrarstruktur abzuwehren.

Die Bundesregierung soll sich gegenüber den Bundesländern für die einheitliche und ambitionierte Überarbeitung des Grundstückverkehrsrechts und die Durchsetzung der Genehmigungspflicht für den Erwerb und die Verpachtung von Land einsetzen. Die Regulierung von Anteilskäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen müsse in den bodenrechtlichen Regulierungsrahmen und das Genehmigungsverfahren aufgenommen werden. Im Grundsteuererwerbsgesetz soll die Besteuerungsgrenze für den Erwerb von Unternehmensanteilen auf 50 Prozent abgesenkt werden, fordert die Fraktion.

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