Das Europaparlament hat für neue Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Geflügelpest gestimmt. Das Hohe Haus verabschiedete am 8. März eine politische Einigung mit Rat und Europäischer Kommission, die bereits im Juni 2015 erreicht worden war.
Besonderes Gewicht legt das Parlament auf die Vorbeugung ansteckender Tierkrankheiten, die teilweise auch auf den Menschen übertragbar sind. Fachleute sollen dabei unterstützt werden, mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Rund 40 Rechtsakte werden in einer neuen Grundverordnung vereint.
Wie das Parlament mitteilte, werden durch die neuen Vorschriften alle Nutztier- und Heimtierhalter sowie Händler verpflichtet, eine gute Tierhaltungspraxis sowie den umsichtigen und verantwortungsvollen Einsatz von Arzneimitteln zu beherzigen. Veterinäre sollen sich aktiv an der Sensibilisierung der Halter beteiligen. Die EU-Kommission wiederum hat zugesagt, die tatsächliche Verwendung von Tierantibiotika in den Mitgliedstaaten zu überprüfen und die entsprechenden Daten regelmäßig zu veröffentlichen.
Die neuen Regeln ermächtigen die Brüsseler Behörde, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um neu auftretende Seuchen zu bekämpfen, die der landwirtschaftlichen Produktion und der öffentlichen Gesundheit potentiell schaden könnten. In die Aufstellung von Notfallplänen sollen sowohl Landwirtschaftsorganisationen und veterinärmedizinische Verbände als auch Tierschützer und andere Akteure einbezogen werden.
Die Tiergesundheitsvorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.