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Parlament fordert Nachbesserungen bei Opt-out-Regelung im Gentechnikrecht

Mit dem Kompromiss zwischen Europäischer Kommission und EU-Rat zum möglichen Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wollen sich die Mitglieder des Umweltausschusses im Europäischen Parlament nicht zufriedengeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Kompromiss zwischen Europäischer Kommission und EU-Rat zum möglichen Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wollen sich die Mitglieder des Umweltausschusses im Europäischen Parlament nicht zufriedengeben.


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Wie bei der Ausschusssitzung kürzlich in Brüssel deutlich wurde, befürchten die Parlamentarier vor allem Gesetzeslücken, wodurch ein Verbot des GVO-Anbaus durch die EU-Länder rechtlich angreifbar sein könnte.


Tania Venturelli von der italienischen Ratspräsidentschaft erläuterte, das neue Zwei-Stufen-Modell solle ein Gleichgewicht zwischen dem bisherigen Genehmigungssystem und den unterschiedlichen Positionen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten bilden. Die Liste der Ablehnungsgründe sei bereits lang, aber immer noch erweiterbar.


Außerdem wies die Italienerin darauf hin, dass die Umsetzung über eine EU-Richtlinie und nicht wie ursprünglich gedacht über eine Verordnung erfolge. Vor allem die Liste der möglichen Ablehnungsgründe für GVO ist den EU-Parlamentariern aber zu schwammig formuliert. Die Umsetzung über eine Richtlinie wurde zudem skeptisch aufgenommen.


Der EU-Rat hatte sich im Juni auf den Zwei-Stufen-Ansatz der griechischen Ratspräsidentschaft geeinigt. Gentechnikkritische Mitgliedstaaten sollen demnach künftig Unternehmen unter Vermittlung der EU-Kommission zunächst auffordern, die „geografische Tragweite“ der Anbauentscheidung und Zulassung einzudämmen. Falls sich das Unternehmen weigert, soll die Regierung in einem zweiten Schritt unter Verweis auf eine Reihe von Gründen ein Anbauverbot erlassen dürfen.


Vieles noch unklar


Die belgische Berichterstatterin von der liberalen ALDE-Fraktion, Frédérique Ries, monierte, es werde nicht abschließend klar, wie sich die Mitgliedstaaten gegen eine Zulassungsentscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellen könnten. Zudem seien Schadenersatzfragen noch nicht zufriedenstellend geklärt.


Schattenberichterstatterin Elisabeth Köstinger von der EVP-Fraktion sieht in dem Kompromiss die „zweitbeste Lösung“, die aber eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand darstelle. Unklar ist für Köstinger allerdings, welche Ergebnisse die Verfahren mit den Unternehmen bringen könnten. Sie wies darauf hin, dass die Ablehnung der Bevölkerung gegenüber dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wachse. Dem werde der Kompromiss nicht gerecht.

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