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EU-Parlament

Parlament votiert für umfassenden Bienenschutz

EU-Parlament und Kommission sind weiter uneinig: Die designierte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides muss Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen überprüfen

Lesezeit: 2 Minuten

Mit absoluter Mehrheit hat das EU-Parlament sich für einen verstärkten Bienenschutz eingesetzt und den Kommissionsentwurf für eine Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln als unzureichend abgelehnt. Der von der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) im Jahre 2013 vorgelegte Bienen-Leitfaden solle in den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Die Brüsseler Behörde wird aufgefordert, eine überarbeitete Insektenschutz-Richtlinie vorzulegen.

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Der zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis bedauerte die Parlamentsentscheidung. Es sei sehr schwierig gewesen, bei den EU-Mitgliedstaaten Akzeptanz für den vorgelegten Kommissionsvorschlag zu finden, erklärte er auf Twitter: „Jetzt stehen wir bei dem Thema wieder ganz am Anfang“.

Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, Delara Burkhardt, begrüßte hingegen die getroffene Entscheidung:

„Das Europäische Parlament trägt mit dieser Entscheidung zum Schutz der Bienen und der Artenvielfalt bei. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern, dass die EU auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Bienen und Umwelt vor gefährlichen Pflanzenschutzmitteln schützt“. Der von der EU-Kommission unterbreitete, Verordnungsvorschlag zur Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werde dem wissenschaftlichen Efsa-Ansatz nicht gerecht.

Die Parlamentsmehrheit habe mit diesem Votum dafür gesorgt, dass geltendes europäisches Recht eingehalten und der Schutz der Bienen ernst genommen werde, so die SPD-Europaabgeordnete Burkhardt.

Auch der Koordinator für Agrarpolitik der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, zeigte sich in einer Presseerklärung mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Das Europäische Parlament sende mit seinem Veto ein starkes Signal, dass die EU-Kommission sich nicht dem Druck der EU-Regierungen beugen dürfe.

Die EU-Verordnung legt fest, dass Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie akute oder chronische Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Honigbienen aufweisen.

Designierte EU-Gesundheitskommissarin muss neuen Vorschlag vorlegen

Im Jahr 2013 verabschiedete die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde einen Bienen-Leitfaden. Dieser schreibt anhand wissenschaftlicher Kriterien vor, wie die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen getestet werden müssen und unter welchen Bedingungen, Pflanzenschutzmittel auf dem EU-Markt zugelassen werden.

„Der im Kommissionsvorschlag fehlende Verweis auf die chronische Toxizität untergräbt das Ziel der Pestizidverordnung, ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Tiergesundheit zu erreichen“, so Häusling.

Es obliegt nun mehr der designierten EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in der Von der Leyen-Kommission, einen neuen Richtlinienentwurf zum Bienen-Leitfaden von Efsa vorzulegen.

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