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topplus Kommentar

Pauschalieren: Nicht um jeden Preis!

Die neuen Regeln für die Pauschalierung sind hart. Wenn die Regierung nicht gehandelt hätte, wäre es aber noch schlimmer gekommen. Ein Kommentar.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Steuerschock sitzt tief und trifft vor allem die ohnehin stark gebeutelte Veredlung. Mit welcher Wucht sich eine Zwangsrekrutierung in die Regelbesteuerung im Geldbeutel bemerkbar machen kann, wird an folgendem Beispiel deutlich: Bei einem Pauschalierungsvorteil von 5 €/Mastschein verliert ein Betrieb mit 2 500 Plätzen 35.000 €/Jahr (2,8 Durchgänge). Zur Wahrheit gehört aber auch: Wenn die Regierung nicht handelt, wird es deutlich ungemütlicher. Denn ohne die neue Stopplinie droht ein Totalschaden für alle.

Die Warnschüsse aus Brüssel waren in den vergangenen Jahren kaum zu überhören. Nur in Berlin stießen sie auf erstaunlich taube Ohren. Wie ernst es der EU war, wurde vielen erst klar, als diese Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichte. Auch dem letzten dämmerte: Gelingt keine außergericht­liche Einigung, entscheiden Richter im fernen Luxemburg darüber, wer pauschalieren darf und wer nicht. Der Schuss könnte nach hinten losgehen.

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Im Nacken sitzt der Großen Koalition auch ein beihilferechtliches Verfahren. Brüssel hält den Pauschalierungssatz von 10,7 % für zu hoch, wodurch deutsche Landwirte zu Unrecht von der Pauschalierung profitieren würden. Die ­Regierung konterte zwar mit eigenen Berechnungen, die erwünschte Wirkung blieb aber aus. Diese Bombe will die Große Koalition nun entschärfen, in dem der Satz jedes Jahr neu überprüft werden soll. Würde die Regierung auch an dieser Stelle das Prinzip Hoffnung vor Handeln stellen, drohen Nachzahlungen – und zwar für zehn Jahre rückwirkend.

Den Betroffenen nutzt diese Erkenntnis wenig. Sie haben nun ein Jahr lang Zeit, um zu handeln. Das ist zwar etwas hin. Allerdings entscheidet Ihr Umsatz im kommenden Jahr darüber, ob Sie 2022 pauschalieren dürfen oder nicht.

Es ist bitter und man hätte sich mehr Zeit gewünscht, um sich auf diesen Eingriff ins Umsatzsteuerrecht einzustellen, aber nun muss jeder schnell prüfen: Wie hoch ist mein Umsatz und wie stark kann dieser schwanken? Dann gilt es, den eigenen Pauschalierungsvorteil zu bestimmen und abzuwägen: Ist der Aufwand zum Beispiel für eine Betriebsteilung das Geld wert?

Aus eins mach zwei ist auf dem Papier schnell umgesetzt. Was aber dann folgt, sollte keiner unterschätzen. Damit der Fiskus mitspielt, muss sich die Teilung auch im Alltag ­widerspiegeln – und das ist mit viel Disziplin und Aufwand verbunden. Für manch einen Schweinemäster kann sich das lohnen. Aber bei einem Pauschalierungsvorteil von wenigen Tausend Euros, muss sauber abgewogen werden.

Neben der Betriebsteilung kommt möglicherweise auch noch eine 51a-Gesellschaft für Sie infrage oder für Ackerbauern eine Bruchteilsgemeinschaft. Wenn auch das nicht lohnt, dann bleibt Ihnen nur der Schritt in die Regelbesteuerung. Leider.

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