Bundesrat stimmt Verschärfung der Pauschalierung zu
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit ist es amtlich: Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Jahr dürfen ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren.
Nach dem der Bundestag dem Jahressteuergesetz der Großen Koalition vorgestern zugestimmt hat, gab es heute grünes Licht vom Bundesrat. Per Gesetz streicht die Bundesregierung damitBetrieben mit einem Netto-Umsatz von mehr als 600.000 €/Kalenderjahr ab dem 1.1.2022 die Pauschalierung. Laut Statistik sind von dem neuen Umsatzsteuerdeckel 20.000 Betriebe betroffen, wovon allerdings jeder zweite bereits die Regelbesteuerung anwendet.
Für 10.000 Betriebsleiter ist die neue Stopplinie hingegen eine Herausforderung, die sich vor allem auf eine Kernfrage reduzieren lässt: Sollte ich nun meinen Betrieb umstrukturieren, um einer Zwangsrekrutierung in die Regelbesteuerung zu entgehen?
Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in der kommenden top agrar (1/2020) und jetzt schon auf unserer Themenseite:www.topagrar.com/pauschalierung2021
Außerdem haben Sie am 20.1.2021 die Möglichkeit, Steuerberater Dr. Richard Moser in einem Webinar Ihre Fragen zu stellen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.seminare.lv.de
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Nach dem der Bundestag dem Jahressteuergesetz der Großen Koalition vorgestern zugestimmt hat, gab es heute grünes Licht vom Bundesrat. Per Gesetz streicht die Bundesregierung damitBetrieben mit einem Netto-Umsatz von mehr als 600.000 €/Kalenderjahr ab dem 1.1.2022 die Pauschalierung. Laut Statistik sind von dem neuen Umsatzsteuerdeckel 20.000 Betriebe betroffen, wovon allerdings jeder zweite bereits die Regelbesteuerung anwendet.
Für 10.000 Betriebsleiter ist die neue Stopplinie hingegen eine Herausforderung, die sich vor allem auf eine Kernfrage reduzieren lässt: Sollte ich nun meinen Betrieb umstrukturieren, um einer Zwangsrekrutierung in die Regelbesteuerung zu entgehen?
Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in der kommenden top agrar (1/2020) und jetzt schon auf unserer Themenseite:www.topagrar.com/pauschalierung2021
Außerdem haben Sie am 20.1.2021 die Möglichkeit, Steuerberater Dr. Richard Moser in einem Webinar Ihre Fragen zu stellen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.seminare.lv.de