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Foodwatch/BMEL

Personalmangel: Jede dritte Lebensmittelkontrolle fällt aus

Im Jahr 2018 hätten die Ämter laut Foodwatch bundesweit rund 250.000 mehr Kontrollen durchführen müssen als tatsächlich geschehen. Jede dritte Kontrolle falle aus. Klöckner sieht Länder gefordert.

Lesezeit: 4 Minuten

Etwa jede dritte vorgeschriebene Kontrolle in Lebensmittelunternehmen fällt aus, weil die Ämter zu wenig Personal haben. Das hat eine aktuelle Analyse von foodwatch ergeben. Damit würden 250.000 Kontrollen pro Jahr entfallen, heißt es.

Nur rund 10 % von 373 Kontrollämtern gab demnach an, alle gesetzlich vorgegebenen Routinekontrollen geschafft zu haben. Für die Auswertung hatte Foodwatch auf Basis des Verbraucherinformationgesetzes (VIG) alle zuständigen 394 meist kommunalen Behörden gefragt, wie viele planmäßige Kontrollen sie bewerkstelligen müssten und wie viele tatsächlich stattgefunden hätten. In Bayern verweigerten 18 Ämter eine Antwort, in Brandenburg eines. Zwei weitere Behörden - in den Städten Hannover und Rostock - sprachen zwar von einem Kontrolldefizit, nannten aber keine konkreten Zahlen.

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Foodwatch: „Statt die Länder aufzufordern, endlich die nötigen Stellen zu schaffen, will Bundesernährungsministerin Julia Klöckner jetzt einfach die Zahl der Pflicht-Kontrollen senken. Auch ein Unternehmen wie der Wursthersteller Wilke, bei dem es massive Hygieneverstöße gab und der mit Todesfällen durch Listerien in Verbindung gebracht wird, müsste dann noch seltener kontrolliert werden.“

Die Organisation beruft sich hierzu auf einen Referentenentwurf. Darin schlage das Ministerium nur noch vierteljährlich verbindliche Kontrollen vor – anstatt wie bisher monatlicher. foodwatch kritisiert den Verordnungsentwurf als eine massive Schwächung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland und fordert den Bundesrat auf, seine Zustimmung zu verweigern.

Klöckner kontert: Es geht um eine neue Gewichtung

Bundesagrarministerin Julia Klöckner wehrt sich gegen die Behauptung, es sei geplant, die Lebensmittelkontrollen zu verringern. „Das ist falsch! Richtig ist: Es geht stattdessen darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen, und diese entsprechend intensiver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren.“

Diese zusätzlichen Plankontrollen würden bei problematischen Betrieben also nicht zu einer Verminderung, sondern in der Regel zu einer Verdoppelung der sonst üblichen Kontrollfrequenzen führen, stellte sie am Mittwoch klar. Das bedeute, diese Kontrollen erfolgen zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.

Ziel sei es, die Risikovorsorge für den Verbraucher zu verbessern.

Die Lebensmittelüberwachung erfolgt laut Klöckner grundsätzlich risikoorientiert. Bei der Risikobewertung von Betrieben gibt es, vereinfacht gesagt, vier Hauptmerkmale, die als Kriterien herangezogen werden:

1. Betriebsart

2. Verhalten des Unternehmers

3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen

4. Hygienemanagement

Seitens der Bundesländer habe es den Wunsch gegeben, die Punkte 2 bis 4 stärker zu gewichten. Die Änderungen im Bereich der Risikoeinstufung von Betrieben wurden daraufhin von der Projektgruppe „Risikoorientierte Überwachung“ innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitet, dann von der Arbeitsgruppe ALB (Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika) in die LAV eingebracht und dort einstimmig verabschiedet, schildert die CDU-Politikerin weiter.

Die Länder hätten die Argumentation vorgetragen, dass die bisherige Einstufung und Bewertung von Betrieben in bestimmten Fällen zu Kontrollfrequenzvorgaben geführt hat, die dem Risiko der jeweiligen Betriebe nicht angemessen sind. Ziel sei es daher, noch fokussierter als zuvor Kapazitäten bereit zu stellen, um in Problembetrieben den Überwachungsdruck zu erhöhen.

Der von Foodwatch im November 2019 veröffentlichte Stand des Referentenentwurfs sei übrigens nur eine Momentaufnahme, die einen Zwischenstand der Beratungen mit den Bundesländern wiedergibt. „In diese Version sind mittlerweile Anregungen aus der laufenden Länderbeteiligung eingeflossen. Das BMEL wird die Länder in Kürze zu einer Erörterung einladen. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Entwurf der AVV RÜb der Bundesregierung zur Beschlussfassung zugeleitet werden. Der Abschluss des Verfahrens ist für Mitte 2020 vorgesehen“, so Klöckner.

Klöckner sieht Schuld bei Ländern

Als „nicht hinnehmbar“ bezeichnete Klöckner darüber hinaus, dass die Länder den offenkundigen Personalmangel nicht abstellen. Die Bundesregierung habe die Länder bereits nach dem Wilke-Skandal aufgefordert, alle beteiligten Behörden mit ausreichend Personal auszustatten. „Hier geht es um die richtige Prioritätensetzung“, so Klöckner.

Die CDU-Politikerin stellte nochmals klar: „Die Überwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren Produkte und Betriebsstätten. Diese Aufgabe liegt in unserem föderalen System allein in der Zuständigkeit der Bundesländer - darauf legen die Länder im Übrigen auch sehr großen Wert. Das heißt konkret: Die Bundesländer entscheiden in eigener Hoheit über die organisatorische Struktur für die Wahrnehmung dieser Aufgabe.

Und das heißt auch: Eine personelle oder finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist grundsätzlich nicht möglich.“ Laut Bundesverband der Kontrolleure fehlen bundesweit etwa 1500 Kontrolleure.

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