Beim Thema Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gehen die Meinungen der Agrarminister der einzelnen Bundesländer auseinander. Das zeigte sich einmal mehr bei der Agrarministerkonferenz in Landau (Pfalz), die gestern zu Ende ging.
Beim Thema Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gehen die Meinungen der Agrarminister der einzelnen Bundesländer auseinander. Das zeigte sich einmal mehr bei der Agrarministerkonferenz in Landau (Pfalz), die gestern zu Ende ging. Ein gemeinsamer Beschluss war daher nicht zu fassen.
Die meisten Bundesländer sprachen sich für einen integrierten Pflanzenschutz, die Harmonisierung der Zulassungen auf EU-Ebene sowie für schnellere und effizientere Zulassungsverfahren aus. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie die Mehrheit der ostdeutschen Bundesländer. Sie forderten außerdem den Bund dazu auf, die Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nochmal auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Peter Hauk aus Baden-Württemberg brachte auch die Kritik der Minister an den Plänen des Umweltbundesamts zum Nachweis von Ausgleichsflächen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Punkt: "Ein Pflanzenschutzmittel ist entweder gefährlich und dann auch nicht zugelassen oder eben nicht gefährlich und dann auch zugelassen. Für sachfremde Erwägungen gibt es bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln keine Rechtsgrundlage!"
Mehr Geld für Forschung
Diese Ländergruppe betonte gestern auch, dass durch das Verbot für Neonicotinoid-haltige Beizmittel im Zuckerrübenanbau erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutschen Ackerbauern zu befürchten seien. Sie forderten den Bund daher auch dazu auf, zusätzliche Haushaltsmittel für Forschungsvorhaben bereitzustellen, um Probleme, die aufgrund der fehlenden Neonics-Beizung, z.B. durch Virosen und bakterielle Krankheiten, bei der Rübe auftreten, effektiver bekämpfen zu können. Bundesministerin Julia Klöckner, die der Presse ebenfalls Rede und Antwort stand, betonte trotz der Kritik, an dem Verbot der drei Neonics in Zuckerrüben festhalten zu wollen: "Wir wollen aber auch die Notfallzulassungen in anderen Ländern hinterfragen."
Insektenschutzprogramm gefordert
Die Senatoren und Agrarminister der Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein konnten sich auf die skizzierten Forderungen ihrer Kollegen dagegen nicht einlassen. Sie betonten im Sitzungsprotokoll, dass sie die befristete Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln ohne Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt mit Sorge sehen. Außerdem übten sie Kritik an den Notfallzulassungen vom März für Produkte mit den Wirkstoffen Acetamiprid und Cyantraniliprole. "Die Bundesregierung ist außerdem in der Pflicht, endlich ein Insektenschutzprogramm sowie ein Glyphosatausstiegsprogrmm vorzulegen", sagte die hessische Agrarministerin Priska Hinz gegenüber der Presse.
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Beim Thema Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gehen die Meinungen der Agrarminister der einzelnen Bundesländer auseinander. Das zeigte sich einmal mehr bei der Agrarministerkonferenz in Landau (Pfalz), die gestern zu Ende ging. Ein gemeinsamer Beschluss war daher nicht zu fassen.
Die meisten Bundesländer sprachen sich für einen integrierten Pflanzenschutz, die Harmonisierung der Zulassungen auf EU-Ebene sowie für schnellere und effizientere Zulassungsverfahren aus. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie die Mehrheit der ostdeutschen Bundesländer. Sie forderten außerdem den Bund dazu auf, die Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nochmal auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Peter Hauk aus Baden-Württemberg brachte auch die Kritik der Minister an den Plänen des Umweltbundesamts zum Nachweis von Ausgleichsflächen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Punkt: "Ein Pflanzenschutzmittel ist entweder gefährlich und dann auch nicht zugelassen oder eben nicht gefährlich und dann auch zugelassen. Für sachfremde Erwägungen gibt es bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln keine Rechtsgrundlage!"
Mehr Geld für Forschung
Diese Ländergruppe betonte gestern auch, dass durch das Verbot für Neonicotinoid-haltige Beizmittel im Zuckerrübenanbau erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutschen Ackerbauern zu befürchten seien. Sie forderten den Bund daher auch dazu auf, zusätzliche Haushaltsmittel für Forschungsvorhaben bereitzustellen, um Probleme, die aufgrund der fehlenden Neonics-Beizung, z.B. durch Virosen und bakterielle Krankheiten, bei der Rübe auftreten, effektiver bekämpfen zu können. Bundesministerin Julia Klöckner, die der Presse ebenfalls Rede und Antwort stand, betonte trotz der Kritik, an dem Verbot der drei Neonics in Zuckerrüben festhalten zu wollen: "Wir wollen aber auch die Notfallzulassungen in anderen Ländern hinterfragen."
Insektenschutzprogramm gefordert
Die Senatoren und Agrarminister der Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein konnten sich auf die skizzierten Forderungen ihrer Kollegen dagegen nicht einlassen. Sie betonten im Sitzungsprotokoll, dass sie die befristete Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln ohne Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt mit Sorge sehen. Außerdem übten sie Kritik an den Notfallzulassungen vom März für Produkte mit den Wirkstoffen Acetamiprid und Cyantraniliprole. "Die Bundesregierung ist außerdem in der Pflicht, endlich ein Insektenschutzprogramm sowie ein Glyphosatausstiegsprogrmm vorzulegen", sagte die hessische Agrarministerin Priska Hinz gegenüber der Presse.