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Pflanzenschutz: „Das Land wird das Urteil umsetzen“

Der VGH Mannheim urteilte, dass ein Wasserversorger und der NABU Zugang zu anonymisierten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln haben müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Dr. Konrad Rühl, Abteilungsleiter Landwirtschaft im Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg klärt auf, die das Land das Urteil umsetzen wird.

Herr Dr. Rühl, wie reagiert die Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg auf das Urteil?

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Dr. Konrad Rühl: Das Land ist an die rechtskräftigen Urteile des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) gebunden und wird diese über die Regierungspräsidien und die unteren Landwirtschaftsbehörden umsetzen.

Wie soll der Verwaltungsvollzug konkret aussehen?

Rühl: Nach der EU-Pflanzenschutzverordnung in Verbindung mit dem Pflanzenschutzgesetz sind die landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, die Daten zur Pflanzenschutzmittelausbringung der letzten drei Jahre aufzubewahren und für mögliche Kontrollen bereitzuhalten. Die Landwirtschaftsämter haben aktuell alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Flächen in Naturschutzgebieten bzw. in den betroffenen Wasserschutzgebieten bewirtschaften, angeschrieben, um die Daten zu erhalten. Die Daten werden in den nächsten Wochen von der Verwaltung sukzessive erfasst.

In welcher Form bekommen der Wasserversorger und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Daten zur Verfügung gestellt?

Rühl: Die Landwirte können die Daten in anonymisierter Form an die Landratsämter melden, die diese in der übermittelten Form weitergeben. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung und dem NABU ist hierzu erfolgt.

Was bedeutet es, dass die Daten anonymisiert, aber nicht aggregiert (zusammengefasst) weitergegeben werden?

Rühl: Es bedeutet, dass die Datenmeldungen der einzelnen Betriebe von der Verwaltung nicht aggregiert, sondern in der übermittelten Form weitergegeben werden.

Welche Flächen sind vom Urteil konkret betroffen? Und ist ab 2022 der Pflanzenschutzmitteleinsatz in Naturschutzgebieten nicht ohnehin verboten?

Rühl: Die Urteile beziehen sich auf alle Flächen in Naturschutzgebieten und auf die Wasserschutzgebiete der Landeswasserversorgung, die in den vier Landkreisen Alb-Donau, Göppingen, Heidenheim und Ostalb liegen. In den Naturschutzgebieten liegt der Fokus auf 60 Naturschutzgebieten landesweit, die vom NABU ausgewählt wurden. Es ist richtig, dass laut Biodiversitätsstärkungsgesetz die Pflanzenschutzmittelausbringung in allen Naturschutzgebieten des Landes ab 1. Januar 2022 verboten ist.

Dieser Artikel erschien in der Novemberausgabe von top agrar-Südplus. Jetzt testen.

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