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Pflanzenschutzkartell: Klage auf Schadensersatz ist immer noch möglich

Bundesweit haben sich Landwirte zusammengeschlossen, um Schadensersatz für überhöhte Pflanzenschutzpreise zu fordern. Wer noch nicht dabei ist, kann jetzt noch einsteigen.

Lesezeit: 4 Minuten

Weil das im Januar 2020 aufgeflogene Kartell der Großhändler von Pflanzenschutzmitteln vermutlich zu überhöhten Preisen für Pflanzenschutzmittel geführt hat, haben sich deutschlandweit mittlerweile geschätzt bereits ca. 5.000 Landwirte in Streitgenossenschaften oder Sammelklagen organisiert.

Sie klagen auf Schadensersatz für Pflanzenschutzeinkäufe aus den Jahren 1998 bis 2015. Wichtig zu wissen für die, die noch nicht dabei sind: Die Klage auf Schadensersatz ist für jeden möglich, der zwischen 1998 und 2015 Pflanzenschutzmittel gekauft hat.

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Es ist nicht erforderlich, dass Sie diese Produkte bei den Großhändlern gekauft haben, die Mitglied des Kartells waren. Vielmehr ist anerkannt, dass Kartelle auch für Preiserhöhungen bei Wettbewerbern sorgen, die nicht Mitglied sind, und dass die Landhändler die Preiserhöhungen an die Endkunden weitergeben.

Fünfstelliger Schadenersatz möglich

Auch wenn derzeit niemand sagen kann, wie hoch der Schaden wirklich ist und welche Schäden schon verjährt sind, zeigt ein grobes Berechnungsbeispiel, dass sich die Schadensersatzklage durchaus lohnen kann: Dreh- und Angelpunkt ist hier die Frage, wie viel teurer die Pflanzenschutzmittel durch das Kartell waren.

Wie aus der Branche derzeit zu hören ist, liegt der Wert realistisch vermutlich bei 10 % der Nettoeinkaufssumme. Angenommen, Sie haben pro Jahr 15.000 € für Spritzmittel ausgegeben, läge der Schadensersatz pro Jahr bei 1.500 €.

Für wie viele Jahre es Schadensersatz gibt, steht derzeit noch nicht fest. Möglicherweise sind Forderungen bereits verjährt. Geht man daher zunächst nur von 10 Jahren aus, läge der Schadensersatz bei 15.000 €.

Alleine klagen rechnet sich nicht

Das Problem bei der Einklagung des Schadensersatzes ist, dass es sich in den seltensten Fällen lohnt, als einzelner Landwirt zu klagen. Das liegt vor allem daran, dass teure Gutachten fällig sind, in denen berechnet wird, wie hoch die Preise ohne das Kartell gewesen wären. Auch müssen die Gerichts- und Anwaltskosten für viele Jahre vorgestreckt werden. Deshalb gibt es verschiedene Anbieter, die für die Landwirte den Schadensersatz einklagen.

Hinter diesen Anbietern stehen auf das Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und internationale Prozessfinanzierer. Sie tragen die Anwalts-, Gerichts- und übrigen Prozesskosten auf eigenes Risiko, als Gegenleistung muss der Landwirt den Prozessfinanzierer im Erfolgsfall an der erstrittenen Summe beteiligen. Bei den Erfolgsbeteiligungen reichen die Spannen von 20 bis 35 %, z.T. abhängig vom Einkaufsvolumen, die restliche Summe erhalt der Landwirt. Geht die Klage verloren, fallen dagegen keine Kosten für den Landwirt an.

Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft klagt bereits Um den Schadensersatz auf diese Weise einzuklagen, sind derzeit verschiedene Anbieter aktiv. Bereits eine erste Klage eingereicht hat die Bäuerliche Geschädigten Gemeinschaft (BGG), der sich mittlerweile rund 3.500 Landwirte angeschlossen haben.

Die BGG (agrarkartell.de) unterstützen auch Bauernverbände aus Niedersachsen, NRW, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Zum 1. Oktober ist die BGG II gegründet worden. Hier können weiter alle Landwirte beitreten.

Für die gebildete Streitgenossenschaft klagen die beauftragten Kanzleien GQL und LCHB unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone aus Berlin und Rechtsanwältin Dr. Katharina Kolb aus München die zu viel gezahlten Gelder im Zeitraum von 1998 bis 2015 ein. Hier soll vorab geklärt werden, ob die Ansprüche zwischen 1998 bis 2005 bereits verjährt sind.

Dr. Peter Gussone rechnet mit einer ersten Entscheidung in zwei bis drei Jahren, bei Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes nicht vor fünf Jahren. Finanziert wird die Klage über und den Prozessfinanzierer TransAtlantis. Im Erfolgsfall erhalten Landwirte 75 % des Schadensersatzes, 25 % gehen an TransAtlantis.

Alternativ können die beteiligten Landwirte die Ansprüche direkt an den Investor TransAtlantis verkaufen. Sie erhalten dann 22 % des voraussichtlichen Schadens sofort ausgezahlt, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Diese Option ergreifen derzeit über die Hälfte der beteiligten Betriebe, so die Rückmeldung der Rechtsanwälte Dr. Gussone und Dr. Kolb.

Der Anbieter LitFin (psm-kartell.de) hat für seine Streitgenossenschaft laut Webseite mehr als 2000 Anmeldungen von Landwirten. Hier übernimmt die Klage die Wettbewerbsrechtskanzlei Wagner Legal. Zwischen 15.000 und 100.000 € Schaden erhält der Landwirt 71 % des Schadens, LitFin behält 29 % ein.

Per Sammelklage vor Gericht

Ein anderes Modell, nämlich die Sammelklage, verfolgt das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz. Nach eigenen Angaben wollen derzeit rund 800 Landwirte ihre Schadensersatzforderung an unilegion abtreten, die diese als Sammelklage vor Gericht bringt.

Bislang sind Sammelklagen vor deutschen Gerichten allerdings schon öfter abgewiesen worden, angesichts von zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und einer Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist der Anbieter allerdings zuversichtlich, dass das Verfahren so zulässig ist.

Als Prozessfinanzierer steht AugustaVentures hinter Unilegion, die rechtliche Vertretung übernimmt die Kanzlei Taylor Wessing. Unilegion staffelt die Kommission des Prozessfinanzierers nach Pflanzenschutz-Einkaufsvolumen, bis 375.000 € beträgt die Kommission 32 %, der Landwirt erhält also 68 %.

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