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Pflanzenschutzstreit zwischen UBA und BVL verschärft sich

Das Umweltbundesamt (UBA) fordert einen Stopp der kürzlich vom BVL erteilten befristeten Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln. Es will seine Biodiversitätsauflagen für den Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln ab sofort durch bringen. Die Pflanzenschutzindustrie spricht von „Enteignung der Landwirte“.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Streit um die Vorschrift von Biodiversitätsflächen zwischen Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) spitzt sich zu. Das UBA geht nun auch die vom BVL kürzlich nur befristet bis zum 31.12.19 erteilten Zulassungen für 18 Pflanzenschutzmittel an. „Ich fordere Sie auf, die von Ihnen erteilten befristete Zulassungen zurück zu nehmen und sicherzustellen, dass die erteilten Zulassungen bereits jetzt nur in Verbindung mit den von uns vorgesehenen Anwendungsbestimmungen erteilt werden“, schreibt diese Woche die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, in einem Brief an BVL-Präsident Helmut Tschiersky, der top agrar vorliegt. Die Vorgehensweise des BVL bei der befristeten Zulassung der Mittel sei nicht mit dem UBA abgestimmt und somit rechtswidrig, so Krautzberger weiter. Das UBA habe sein Einverständnis für die Zulassung in den betreffenden Fällen nur unter der Maßgabe erteilt, dass die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt bei Erteilung der Zulassung in den Zulassungsbescheid aufgenommen werden, heißt es weiter.

Knackpunkt sind 10 Prozent Ausgleichsflächen je Betrieb

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Das BVL hatte Ende Februar 18 Pflanzenschutzmittel, darunter ein Herbizid mit den Wirkstoff Glyphosat, Insektizide und ein Fungizid nur befristet bis Ende des Jahres zugelassen. Für die Zulassung über den 31. Dezember 2019 hinaus fehle das erforderliche Einvernehmen des UBA, hatte das BVL begründet. Das UBA, das als Behörde zum Umweltministerium gehört, fordert für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2020 Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität. Dazu gehört auch die Forderung im Falle einer Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes für Biodiversität fördernde Maßnahmen vorzuhalten.

BMEL hält Auflagen bei der Zulassung für verfassungswidrig

Zu den Forderungen des UBA gibt es keine politische Einigung zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte diese Woche noch bekräftigt, dass ihr Haus die Auflage von Ausgleichsflächen schon in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für verfassungswidrig hält. Auch das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium würden diese Einschätzung teilen, so Klöckner weiter.

UBA argumentiert mit EU-Recht

Das UBA stützt seine Anwendungsbestimmungen für Biodiversitätsflächen auf die Europäische Pflanzenschutzmittelverordnung. Diese schreibe den Mitgliedstaaten Risikominderungsmaßnahmen vor, wenn nur so der Schutz der Umwelt sichergestellt werden könne, begründet Krautzberger in ihrem Brief die Vehemenz ihrer Behörde. Die EU-Kommission habe 2017 die Mitgliedstaaten bei der Wiedergenehmigung von Glyphosat „ausdrücklich aufgefordert, glyphosathaltige Mittel nur dann zuzulassen, wenn Effekte auf die biologische Vielfalt berücksichtigt und daraus resultierende Umweltrisiken gemindert werden“, argumentiert Krautzberger in ihrem Brief weiter.

IVA: "Landwirten droht Enteignung durch die Hintertür"

Der Verband der Pflanzenschutzmittelindustrie, Industrieverband Agrar (IVA), hat die Vorstöße des UBA vehement zurückgewiesen. Das UBA "bastelt trotz Kritik der EU weiter an deutschen Sonderwegen“, hieß es beim IVA am Freitag. Die „10 Prozent-Auflage quer über alle Produktgruppen" führt nach Ansicht des IVA zu einer „Teil-Enteignung der Landwirte“. Da Landwirte damit an der Nutzung ihres Eigentums gehindert würden, müsste ein solcher Eingriff per Gesetz geregelt sein und die Landwirte müssten entsprechend entschädigt werden. Beides sei bei den Überlegungen nicht der Fall, begründet der IVA.

„Landwirten ist die Bedeutung der Biodiversität für eine intakte Agrarlandschaft bewusst. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen setzen sie längst zahlreiche erprobte und wirksame Maßnahmen um, und die Pflanzenschutzmittel-Hersteller unterstützen sie dabei. Bei dem Vorgehen des UBA hingegen, das technokratisch auf einen Prozentsatz der Gesamtackerfläche abstellt, ist nicht garantiert, dass die Maßnahmen Erfolg haben“, kommentierte IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt.

Die neuen UBA-Auflagen sind nach Ansicht des IVA ein weiteres Beispiel für die „deutschen Sonderwege in der Pflanzenschutz-Zulassung", für die die Europäische Union Deutschland 2016 kritisiert hatte. Hauptkritikpunkte waren damals laut IVA, dass deutsche Behörden die vorgeschriebenen Fristen der EU-Zulassungsverordnung nicht einhalten und durch zahlreiche Sonderregelungen die europäische Harmonisierung behindern. So sind auch die neuen UBA-Auflagen nach Ansicht des IVA europarechtlich fragwürdig, da sie deutsche Landwirte massiv gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern benachteiligten.

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