Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Deutscher Kompromiss zur Agrarreform

Pflicht für Eco-Schemes soll erst ab 2025 voll greifen

Die deutsche Ratspräsidentschaft schlägt zur EU-Agrarreform eine zweijährige Übergangszeit für verpflichtende Umweltmaßnahmen (Eco-Schemes) vor. Damit verschafft sie den Direktzahlungen nochmal Luft.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten in den Jahren 2023 und 2024 nicht für Eco-Schemes genutzte Gelder dennoch als Basishektarprämie auszahlen dürfen. Damit will sie ein Mindestbudget für Eco-Schemes einführen, den Mitgliedsländern aber gleichzeitig eine finanzielle Flexibilität bieten, heißt es in einem aktuellen Vorschlag des deutschen Agrarratsvorsitzes, der top agrar vorliegt.

Mitgliedstaaten sollen damit von Eco-Schemes überzeugt werden

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Begründet wird der Vorschlag damit, dass unter den Mitgliedstaaten sowohl Befürworter als auch Kritiker der Eco-Schemes „starke Bedenken“ geäußert haben. Sie fürchten, dass sie Mittel verlieren könnten, wenn sie mit den Eco-Schemes zu Beginn das Mindestbudget nicht erreichen. Die Eco-Schemes sollen eigentlich einen Teil der Direktzahlungen ersetzen und für konkrete jährliche Umweltmaßnahmen ausgezahlt werden.

Prozentsatz für Eco-Schemes noch Verhandlungssache

Einen Prozentsatz, wie hoch der Anteil der Eco-Schemes an den Mitteln aus der ersten Säule, aus denen auch die Direktzahlungen gezahlt werden, sein soll, gibt Deutschland in seinem Kompromisspapier zur GAP noch nicht vor. Noch sind verpflichtende Eco-Schemes zwischen den EU-Mitgliedstaaten umstritten. Zu den Unterstützern zählen neben Deutschland, Frankreich, Spanien und die Niederlande. Kritisch dazu äußern sich Polen, Ungarn und Österreich.

ökologische Vorrangflächen orientieren sich am Ackerland

Auch zu den von der EU-Kommission für die Biodiversität vorgegebenen ökologischen Vorrangflächen (öVF) enthält der Kompromissvorschlag Angaben. Danach soll es zwar einen festen Prozentsatz dafür geben, aber auch hier gibt Deutschland noch keinen Prozentsatz vor. Allerdings sollen die Landwirte diesen als % des Ackerlandes und nicht ihrer gesamten landwirtschaftlichen Fläche vorhalten müssen, steht in dem Kompromisspapier. Mitgliedstaaten, die die öVF nur über Brache erreichen wollen, sollen davon mindestens 3% erreichen. Die öVF sollen nach dem Vorschlag Deutschlands aber auch weiterhin über Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen ohne Pflanzenschutzmaßnahmen erfüllbar sein.

Gemeinsame Position bis Oktober anvisiert

Landwirtschaftsministerin Klöckner hatte zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft angekündigt, dass sie bis Oktober erste Eckpunkte zur Ausgestaltung der GAP unter den Mitgliedstaaten ausgehandelt haben will. Auf dem Agrarministergipfel in Koblenz gab es dazu informelle Absprachen. Der jetzt vorgelegte Kompromissvorschlag soll die Grundlage für die offiziellen Verhandlungen für eine gemeinsame Position aller Mitgliedstaaten sein.

Grüne halten den Kompromissvorschlag für Verwässerung

Scharfe Kritik an dem Vorschlag übt der der Agrarsprecher der Fraktion der Grünen/EFA im EU-Parlament, Martin Häusling. Aus seiner Sicht „verwässert“ Klöckner damit die Vorschläge zur GAP, die von der EU-Kommission auf dem Tisch liegen. Die Vorschläge würden die Auflagen für die Direktzahlungen noch hinter den jetzigen Status-Quo der Umweltambitionen zurückwerfen, moniert er. Zu der noch bis 2024 möglichen Umschichtung von Eco-Schemes Geldern in die Direktzahlungen sagte er: „Im Klartext bedeutet das aber, das Umlenken von Geldern, die in eine ressourcenschonende Landwirtschaft fließen sollten, wieder unqualifiziert auf den Hektar streuen zu dürfen.“

Ökologische Vorrangflächen sollen nicht hinter Status-Quo zurückbleiben

Auch die Vorgaben für die ökologischen Vorrangflächen (öVF) stellen Häusling nicht zufrieden. „Zurzeit ist die Größenordnung dieser für die Artenvielfalt reservierten Flächen durchschnittlich 4,2% in der gesamten EU, hauptsächlich aufgrund von Brachland. Der vorgeschlagene prozentuale Mindestanteil von 3% liegt damit nicht nur deutlich unter dem, was Ökologen für die Erhaltung der Biodiversität für notwendig erachten (das wären 10%), sondern auch unter dem bereits erreichten EU-Durchschnitt“, sagte Häusling.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.