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PFT-Skandal ab heute vor Gericht

Heute beginnt vor dem Paderborner Landgericht der Mammutprozess um den Skandal mit PFT-verseuchten Biodüngern. Angeklagt sind der 42 jährige Geschäftsführer einer Firma aus Borchen (Kreis Paderborn) sowie vier Belgier. Die Staatsanwaltschaft wirft der Firma GW-Umwelt vor, mindestens seit 2003 gut 80 000 t Industrieschlämme aus Belgien bezogen und als Biodünger umdeklariert zu haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute beginnt vor dem Paderborner Landgericht der Mammutprozess um den Skandal mit PFT-verseuchten Biodüngern. Angeklagt sind der 42 jährige Geschäftsführer einer Firma aus Borchen (Kreis Paderborn) sowie vier Belgier. Die Staatsanwaltschaft wirft der Firma GW-Umwelt vor, mindestens seit 2003 gut 80 000 t Industrieschlämme aus Belgien bezogen und als Biodünger umdeklariert zu haben. Hunderte Landwirte hatten den Bodenverbesserer gekauft.


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Der mit der Indutriechemikalie PFT belastete Schlamm soll so auf rund 1.000 Äckern überwiegend im Sauerland gelangt sein. Das PFT des "Bioabfallgemischs" gelangte anschließend über angrenzende Bäche in die Möhne und die Ruhr und verunreinigte die Trinkwasserspeicher sowie zahlreiche Böden, so dass teure Sanierungs- und Filtermaßnahmen notwendig wurden. Allein für eine verseuchte Fläche in Brilon-Scharfenberg fordert der Hochsauerlandkreis 2,5 Mio. Euro zurück.


Die Lieferanten, vier Belgier, stehen vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft auch ihnen Bodenverunreinigung, Gewässerverunreinigung und unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen vorwirft. "Strafbar ist das dann, wenn durch die Aufbringung in den Boden oder Gewässer erhebliche Schäden entstehen für die Güte des Bodens und der Gewässer", erklärt Richter Bernd Emminghaus, Sprecher des Landgerichts Paderborn, gegenüber dem WDR. Darauf stehen bis zu fünf, im besonders schweren Fall bis zu zehn Jahre Gefängnis.


Die Richter rechnen mit einer Prozessdauer von mindestens einem Jahr. Erwartet wird, dass das Verfahren das Landgericht Paderborn an die Belastungsgrenze bringen wird. Mit eingesetzt sind zudem Entlastungsrichter, die im Falle einer Krankheit des Hauptrichters übernehmen können. Ziel ist, den Prozess auf keinen Fall unterbrechen zu müssen, da der Fall sonst neu aufgerollt werden müsste. Seit 2006 wurde ermittelt. (ad)

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