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topplus Neuer Ampel-Streit?

FDP will GAP-Stilllegung dauerhaft abschaffen

Die FDP will die ab 2024 geltende Verpflichtung zur Stilllegung von 4 % der Ackerfläche dauerhaft abschaffen. Damit ist der nächste agrarpolitische Koalitionskrach vorgezeichnet.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum Jahrestag des Angriffskrieges auf die Ukraine spricht sich die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, dafür aus, die nur für 2023 ausgesetzte Stilllegungsverpflichtung dauerhaft abzuschaffen. „Die richtigerweise für dieses Jahr ausgesetzten Stilllegungsverpflichtungen müssen nun auch dauerhaft abgeschafft werden, um den Betrieben langfristig Planungssicherheit zu geben“, sagte Konrad in Berlin.

FDP gegen weitere Extensivierung

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Konrad begründet ihre Forderung mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die weltweite Ernährungssicherheit. „Wir müssen nun auch weiterhin alles dafür tun, unserer Verantwortung als Nahrungsmittelproduzent in der Welt gerecht zu werden und statt Extensivierung die Produktion hierzulande nachhaltig intensivieren“, so Konrad weiter. Schon zu Beginn des Krieges habe man absehen können, dass die oft zitierte Zeitenwende auch im Bereich der Agrarpolitik in Europa und in Deutschland selbst Einzug erhalten werde, argumentierte Konrad.

Fraktionsvorstand untestützt Contra gegen die Grünen

Mit ihrer Forderung ist die Agrarpolitikerin Konrad in der FDP-Bundestagsfraktion nicht allein. Bereits zur Internationalen Grünen Woche im Januar hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, deutlich gemacht, dass seine Fraktion vor einer Auseinandersetzung zur Stilllegung mit den Koalitionspartnern nicht zurück schreckt. Er halte es „für klug“ die Stilllegung auch in Zukunft auszusetzen. Es sei sinnvoll, in Deutschland auf den Flächen zu produzieren, hatte Dürr beim agrarpolitischen Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf die Frage nach einer Verlängerung der Ausnahme von der eigentlichen Regel aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) gesagt.

BMEL will nicht am Ausnahmetatbestand rütteln

Die Grünen halten an der Formulierung der einjährigen Ausnahme fest. Sie hatten den Kompromiss für die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für 2023 im vergangenen Jahr ohnehin nur schwer ihrem Wahlklientel verkaufen können. „Es ist ganz klar, das war eine einmalige Aktion und sie wird es nicht weiter geben“, sagte die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Silvia Bender, noch im Januar in der Grünen-nahen Böll-Stiftung zur Freigabe der Brachflächen. Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vermeidet es aktuell auf öffentlicher Bühne zur Stilllegung konkret zu werden. Er kleidet es lieber in die Formulierung, dass man nun den Klima- und Artenschutz nicht hinten runter fallen lassen dürfe.

Opposition macht Stimmung

Die Opposition macht indes Stimmung für eine Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung. Der mitten im Landtagswahlkampf stehende bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wählte das Thema vergangene Woche beim politischen Aschermittwoch in Passau zu seinem agrarpolitischen Hauptstreitpunkt. Dort warnte er die Ampel vor weiteren Flächenstilllegungen. "Hört endlich auf in Berlin, Flächen stillzulegen", sagte er. Es gebe eine Zeitenwende, die Industrieländer sollten mehr Nahrungsmittel produzieren, so Söder zur Begründung.

Entscheidung der EU-Kommission Voraussetzung

Gefragt ist in Sachen Stilllegung zunächst aber ohnehin die EU-Kommission. Es war EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski, der 2022 bereits eine Woche nach Kriegsbeginn in einer ersten Reaktion die Freigabe der Stilllegungsflächen in der EU angeboten hatte. In der GAP für die Jahre 2023 bis 2027 stehen die 4 % Stilllegung der Ackerfläche weiterhin als Voraussetzung für den Erhalt der Basisprämie in der Konditionalität im GLÖZ 8. Sie ist nur für 2023 ausgesetzt. Aktuell gilt die Stilllegung ab 2024.

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