Politische Versäumnisse beim Umbau der Tierhaltung
Der Umbau der Tierhaltung könnte laut Volker Bruns schon viel weiter sein, wenn der Wille da sei. Enttäuscht ist der BLG-Vorsitzende auch über die fehlende Umsetzung des Borchert-Konzepts.
Ein schlechtes Zeugnis stellt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Volker Bruns, der Großen Koalition bei der angestrebten Weiterentwicklung der Tierhaltung aus.
„Wir könnten beim Bau von Tierwohlställen schon deutlich weiter sein“, sagt Bruns im Interview mit AGRA-EUROPE. Er spricht im Zusammenhang mit dem Streit um eine dringend notwendige Novelle des Baurechts von unnötigen und nicht zu rechtfertigenden politischen Hakeleien. Damit würden Bekenntnisse zu mehr Tierwohl von den Verantwortlichen selbst ad absurdum geführt.
Enttäuscht zeigt sich der BLG-Vorsitzende von der fehlenden Umsetzung des Borchert-Konzepts, dessen Grundidee „richtig und realisierbar“ sei. Nachdem Zeit verspielt worden sei, werde es an der neuen Bundesregierung liegen, so schnell wie möglich die Empfehlungen umzusetzen.
Mit einer gewissen Sorge beobachtet Bruns die Tendenz, dass der Bund zunehmend eigene, kurzfristige Förderprogramme auflegt und nennt als Beispiele das 300-Mio-Euro-Programm für Sauenhalter und das Investitionsprogramm Landwirtschaft: „Dafür mag es politische Gründe geben, einer kohärenten Förderung dient es nicht.“ Besser sei es, solche Programme in die Agrarinvestitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einzubinden.
Der BLG-Vorsitzende plädiert für eine flächengebundene Tierhaltung und äußert sich zurückhaltend gegenüber absoluten Bestandsobergrenzen, wenngleich diese Diskussion geführt werden müsse. Eine Genehmigung von großen gewerblichen Tierhaltungsanlagen hält er jedoch ohnehin für so gut wie ausgeschlossen.
Vorwurf zur Bodenpolitik ungerechtfertigt
Unvermindert hoch ist nach Einschätzung des Geschäftsführers der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern der politische Handlungsdruck auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Nach wie vor gebe es Konzentrationstendenzen auf regionalen Märkten, die zu einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen geführt hätten. Insbesondere außerlandwirtschaftliche Investoren hätten teilweise erheblichen Einfluss.
Nicht teilen kann Bruns den Vorwurf des Bundes, den Ländern fehle es am notwendigen politischen Willen, den Bodenmarkt strenger zu regulieren. Tatsächlich arbeiteten die Länder mit Unterstützung des Bundes an entsprechenden Mustergesetzen. Die Kritik sei auch deshalb nicht angebracht, „weil der Bund selbst in dieser Legislaturperiode bei der Grunderwerbsteuer-Novelle wenig zustande gebracht hat“.
Weder sei es gelungen, für Share Deals eine vernünftige Grunderwerbsteuer hinzubekommen, noch die Grunderwerbsteuer für Siedlungsunternehmen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts abzuschaffen“. Die Rückübertragung des landwirtschaftlichen Bodenrechts in die Zuständigkeit des Bundes ist für den BLG-Vorsitzenden dennoch „eine Option“.
Augenmaß erwartet Bruns beim Moorschutz. Zwar stehe außer Frage, dass die Ackernutzung auf Moorstandorten eingeschränkt werden müsse. Dies gehe jedoch „nicht so radikal, wie sich manche das vorstellen“. Notwendige Änderungen dürften nicht von oben herab erfolgen, sondern müssten die Bewirtschafter einbeziehen, betont Bruns.
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Ein schlechtes Zeugnis stellt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Volker Bruns, der Großen Koalition bei der angestrebten Weiterentwicklung der Tierhaltung aus.
„Wir könnten beim Bau von Tierwohlställen schon deutlich weiter sein“, sagt Bruns im Interview mit AGRA-EUROPE. Er spricht im Zusammenhang mit dem Streit um eine dringend notwendige Novelle des Baurechts von unnötigen und nicht zu rechtfertigenden politischen Hakeleien. Damit würden Bekenntnisse zu mehr Tierwohl von den Verantwortlichen selbst ad absurdum geführt.
Enttäuscht zeigt sich der BLG-Vorsitzende von der fehlenden Umsetzung des Borchert-Konzepts, dessen Grundidee „richtig und realisierbar“ sei. Nachdem Zeit verspielt worden sei, werde es an der neuen Bundesregierung liegen, so schnell wie möglich die Empfehlungen umzusetzen.
Mit einer gewissen Sorge beobachtet Bruns die Tendenz, dass der Bund zunehmend eigene, kurzfristige Förderprogramme auflegt und nennt als Beispiele das 300-Mio-Euro-Programm für Sauenhalter und das Investitionsprogramm Landwirtschaft: „Dafür mag es politische Gründe geben, einer kohärenten Förderung dient es nicht.“ Besser sei es, solche Programme in die Agrarinvestitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einzubinden.
Der BLG-Vorsitzende plädiert für eine flächengebundene Tierhaltung und äußert sich zurückhaltend gegenüber absoluten Bestandsobergrenzen, wenngleich diese Diskussion geführt werden müsse. Eine Genehmigung von großen gewerblichen Tierhaltungsanlagen hält er jedoch ohnehin für so gut wie ausgeschlossen.
Vorwurf zur Bodenpolitik ungerechtfertigt
Unvermindert hoch ist nach Einschätzung des Geschäftsführers der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern der politische Handlungsdruck auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Nach wie vor gebe es Konzentrationstendenzen auf regionalen Märkten, die zu einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen geführt hätten. Insbesondere außerlandwirtschaftliche Investoren hätten teilweise erheblichen Einfluss.
Nicht teilen kann Bruns den Vorwurf des Bundes, den Ländern fehle es am notwendigen politischen Willen, den Bodenmarkt strenger zu regulieren. Tatsächlich arbeiteten die Länder mit Unterstützung des Bundes an entsprechenden Mustergesetzen. Die Kritik sei auch deshalb nicht angebracht, „weil der Bund selbst in dieser Legislaturperiode bei der Grunderwerbsteuer-Novelle wenig zustande gebracht hat“.
Weder sei es gelungen, für Share Deals eine vernünftige Grunderwerbsteuer hinzubekommen, noch die Grunderwerbsteuer für Siedlungsunternehmen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts abzuschaffen“. Die Rückübertragung des landwirtschaftlichen Bodenrechts in die Zuständigkeit des Bundes ist für den BLG-Vorsitzenden dennoch „eine Option“.
Augenmaß erwartet Bruns beim Moorschutz. Zwar stehe außer Frage, dass die Ackernutzung auf Moorstandorten eingeschränkt werden müsse. Dies gehe jedoch „nicht so radikal, wie sich manche das vorstellen“. Notwendige Änderungen dürften nicht von oben herab erfolgen, sondern müssten die Bewirtschafter einbeziehen, betont Bruns.