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Polizei untersagt Treckerfahrt zur Schule

Vergangene Woche kontrollierte die Polizei in Cloppenburg einen 17-jährigen Treckerfahrer aus Essen, der auf dem Weg zur Schule war. Die Polizei zog den jungen Mann aus dem Verkehr, trotz passendem Führerscheins.

Lesezeit: 2 Minuten

Vergangene Woche kontrollierte die Polizei in Cloppenburg einen 17-jährigen Treckerfahrer aus Essen, der auf dem Weg zur Schule war.Trotz passendem Führerschein zog die Polizei den jungen Mann aus dem Verkehr.


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Weil ein 17-jähriger mit seinem Trecker die Haltelinie vor einer roten Ampel überfahren hatte, wurde er von der Polizei kontrolliert. Der junge Mann war gegen 8 Uhr auf dem Weg zur Schule, wie die Beamten der Münsterländischen Zeitung am Montag bestätigten. Bei der Überprüfung stellten die Polizei fest, dass die Fahrerlaubnis „Klasse T“ nur für einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck gelte. Diesen konnten die Polizisten auf dem Schulweg aber nicht erkennen. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Zudem wurde dem Essener die Weiterfahrt untersagt.




Mit einem Traktorführerschein (KLASSE T) können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können


  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen


  • Außerdem müssen Siefür Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden.


  • Anhänger dürfen angekoppelt werden.

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