Ein polnischer Schachthof steht in Verdacht, 10 Tonnen krankes Rindfleisch in 13 EU-Staaten in Verkehr gebracht zu haben, das nicht den EU-Lebensmittelhygiene-Vorschriften entspricht. Jetzt sollen alle polnischen Schlachthöfe auf Verstöße gegen das EU-Lebensmittelrecht und Tierwohl untersucht werden. Ende März soll es einen Bericht dazu geben.
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Nach der einwöchigen Inspektion des polnischen Schlachthofes Woiwodschaft Masowien, der im Verdacht steht rund zehn Tonnen Gammelfleisch von kranken Rindern in 13 EU-Staaten in Verkehr gebracht zu haben, haben EU-Lebensmittel-Hygieneexperten das polnische Agrarministerium aufgefordert, alle Schlachthäuser des Landes zu untersuchen.
Die EU-Experten haben nach den ersten Befunden über die Annahmekontrolle, Veterinäruntersuchungen und Verarbeitung von angelieferten Schlachttieren Mängel gemäß den EU-Hygiene- und Lebensmittelvorschriften sowie bei der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen registriert. Daher habe der für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, die polnischen Behörden aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Reinheit von Fleischwaren und verarbeiteten Lebensmitteln gemäß EU-Hygienevorschriften zu gewährleisten. Die polnische Regierung wird aufgefordert einen Aktionsplan zu erstellen, um die Mängel abzustecken und die Konformität mit EU-Hygienebestimmungen in der Lebensmittelnahrungskette einzuhalten.
Die Verarbeitung von durch die Veterinäraufsicht als krank oder nach Lebend-Transport tot in einem Schlachthof ankommenden Tiere, dürfen nach EU-Hygienerecht nicht in Verkehr gebracht werden. Dies scheint aber - nach Recherchen eines investigativen Journalisten in Polen - der als Arbeiter in dem betroffenen Schlachthof angeheuert hatte, missachtet worden zu sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in 13 EU-Mitgliedstaaten Rindfleisch aus dem beanstandeten Schlachthof geliefert. Im Einzelnen sind dies Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, die Slowakei, Schweden, Finnland, Rumänien, Ungarn und die drei Baltischen Staaten.
Die Befunde der EU-Veterinär- und Lebensmittelexperten aus der fünftägigen Untersuchung vor Ort in Polen fließen in einen Bericht ein, der von der EU-Kommission zunächst an die polnische Regierung übersandt wird und nach Stellungnahme der verantwortlichen Behörden eine gemeinsame abschließende Bewertung erfahren solle.
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Nach der einwöchigen Inspektion des polnischen Schlachthofes Woiwodschaft Masowien, der im Verdacht steht rund zehn Tonnen Gammelfleisch von kranken Rindern in 13 EU-Staaten in Verkehr gebracht zu haben, haben EU-Lebensmittel-Hygieneexperten das polnische Agrarministerium aufgefordert, alle Schlachthäuser des Landes zu untersuchen.
Die EU-Experten haben nach den ersten Befunden über die Annahmekontrolle, Veterinäruntersuchungen und Verarbeitung von angelieferten Schlachttieren Mängel gemäß den EU-Hygiene- und Lebensmittelvorschriften sowie bei der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen registriert. Daher habe der für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, die polnischen Behörden aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Reinheit von Fleischwaren und verarbeiteten Lebensmitteln gemäß EU-Hygienevorschriften zu gewährleisten. Die polnische Regierung wird aufgefordert einen Aktionsplan zu erstellen, um die Mängel abzustecken und die Konformität mit EU-Hygienebestimmungen in der Lebensmittelnahrungskette einzuhalten.
Die Verarbeitung von durch die Veterinäraufsicht als krank oder nach Lebend-Transport tot in einem Schlachthof ankommenden Tiere, dürfen nach EU-Hygienerecht nicht in Verkehr gebracht werden. Dies scheint aber - nach Recherchen eines investigativen Journalisten in Polen - der als Arbeiter in dem betroffenen Schlachthof angeheuert hatte, missachtet worden zu sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in 13 EU-Mitgliedstaaten Rindfleisch aus dem beanstandeten Schlachthof geliefert. Im Einzelnen sind dies Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, die Slowakei, Schweden, Finnland, Rumänien, Ungarn und die drei Baltischen Staaten.
Die Befunde der EU-Veterinär- und Lebensmittelexperten aus der fünftägigen Untersuchung vor Ort in Polen fließen in einen Bericht ein, der von der EU-Kommission zunächst an die polnische Regierung übersandt wird und nach Stellungnahme der verantwortlichen Behörden eine gemeinsame abschließende Bewertung erfahren solle.