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Prämienantrag: Darum lehnt Deutschland eine Fristverlängerung ab

EU-Agrar-Kommissar Phil Hogan hat aufgrund der umfangreicheren rechtlichen Vorgaben der EU für die Landwirtschaft eine Verlängerung der Antragsfrist für die Flächenmeldung für die Direktzahlungen sowie der Programmnutzung (z.B. Agrarumweltmaßnahmen) um einen Monat bis zum 15. Juni 2015 vorgeschlagen.

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EU-Agrar-Kommissar Phil Hogan hat aufgrund der umfangreicheren rechtlichen Vorgaben der EU für die Landwirtschaft eine Verlängerung der Antragsfrist für die Flächenmeldung für die Direktzahlungen sowie der Programmnutzung (z.B. Agrarumweltmaßnahmen) um einen Monat bis zum 15. Juni 2015 vorgeschlagen. Einige Mitgliedstaaten der EU benötigten in der Agrarverwaltung hierfür mehr Zeit. Dies trifft allerdings nicht für Deutschland zu, weshalb die deutschen Agrarminister dies ablehnen.


Ihrer Meinung nach würde bei einer Verlängerung der Verwaltungsaufwand für die Kontrollen enorm steigen und die Auszahlungen der Förderungen an die Landwirtschaft zum Ende des Jahres könnte somit nicht mehr gewährleistet werden.


„Eine Verlängerung des Antragszeitraums führt dazu, dass die abschließende Prämienzahlung in 2015 unmöglich wird", stellte Dr. Peter Sanftleben, Staatssekretär im Schweriner Agrarministerium, klar. Die Landwirte seien auf diese Gelder zum Jahresende angewiesen, um Liquidität zu gewährleisten und um in den von den Banken für die Feststellung der Kreditwürdigkeit in 2016 heranzuziehenden Bilanzen vom 31.12.2015 keine negativen Auswirkungen befürchten zu müssen.


Beispiele


Bei der Anbaudiversifizierung als eine Greening-Anforderung ist zwingend im Zeitraum 01.06. -15.07. eine Kontrolle durch die Landwirtschaftsbehörden durchzuführen. Ein Antragsverfahren bis zum 15.06. bedeutet, dass frühestens zum 01.07. die Anträge soweit aufgearbeitet sein können, dass die Betriebe und Feldblöcke für die vorgeschriebene Risikoauswahl für die Vorortkontrollen elektronisch aufbereitet sind. Innerhalb der verbleibenden 14 Tage wäre eine landesweite Kontrolle der ausgewählten Flächen nicht leistbar.


Fernerkundung


Die Firmen, die die Daten auswerten, benötigen die Angaben aus dem Antragsverfahren bis spätestens 31.05., um bis zum 31.07. die Ergebnisse liefern zu können. Auf dieser Grundlage müssen Vorortkontrollen der Behörden in unklaren Fällen absolviert werden. Im Zeitfenster 01.07. bis 31.07. wäre dies nicht machbar.


Somit wäre eine abschließende Auszahlung der Flächenprämien Ende 2015 nicht möglich. Es käme nur eine Abschlagszahlung infrage, die den Arbeitsaufwand in der Abwicklung deutlich über das leistbare Volumen hinaus erhöhen würde.