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Preiskrise: Jetzt Hilfen beantragen!

Wie berichtet können vor allem Schweine- und Milchviehhalter mit finanziellen Engpässen Liquiditätssicherungs-Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen und in Kürze auch Zuschüsse erhalten. Voraussetzung für die Darlehen: Das Ergebnis Ihres betroffenen Betriebszweiges ist um 30 % gesunken.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie berichtet können vor allem Schweine- und Milchviehhalter mit finanziellen Engpässen Liquiditätssicherungs-Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen und in Kürze auch Zuschüsse erhalten.

 

Voraussetzung für die Darlehen: Das Ergebnis Ihres betroffenen Betriebszweiges ist um 30 % gesunken. In den meisten Fällen dürfte der Nachweis kein Problem sein, auch wenn Ihnen noch kein aktueller Buchführungsabschluss vorliegt. Es reicht beispielsweise aus, wenn Sie Ihre finanziellen Einbußen gegenüber dem Vorjahr anhand Ihrer Milchabrechnungen aus diesem Jahr nachweisen können. Die Rentenbank lässt als Vergleichszeitraum auch noch das Jahr 2013 zu. Da Sie die Kredite ohnehin bei Ihrer Hausbank beantragen müssen, sollten Sie die Details als auch Ihren Geldbedarf mit den Bankern vor Ort abstimmen.

 

Idealerweise erstellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten Jahre. Worauf Sie dabei achten sollten, können Sie in der top agrar-Ausgabe 10/2015 ab Seite 38 nachlesen.

 

Die Laufzeiten für die Darlehen betragen vier, sechs oder zehn Jahre, jeweils mit mind. einem tilgungsfreien Jahr. Je nach Laufzeit liegen die nominalen Zinsen in der Preisklasse A bei 1 bis 1,3 % (Stand 21. 10.2015). Wer einen Kredit mit vier oder sechs Jahren Laufzeit bewilligt bekommt und Milchvieh- oder Schweinehalter ist, kann außerdem auf einen Zuschuss vom Bund hoffen. Dazu hat die EU Deutschland rund 69 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Konditionen für die Zuschüsse standen zuletzt noch nicht abschließend fest.

 

Bereits klar ist: Die Zuschüsse sind an die mittelfristigen Liquiditätsdarlehen mit vier- bis sechsjähriger Laufzeit gekoppelt, wobei Kreditgeber nicht zwingend die Landwirtschaftliche Rentenbank sein muss. Für zehnjährige Darlehen wird es keine Zuschüsse geben.

 

Beantragen müssen Sie den Zuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dabei wird es kein Windhund-Verfahren geben. Wenn die Verordnung rechtzeitig verabschiedet und von der EU-Kommission notifiziert wird, soll eine erste Antragsrunde bis zum 15. Dezember stattfinden.

 

Anträge können Schweinehalter und Milcherzeuger stellen, die im Vergleich zum Referenzzeitraum Preisrückgänge von 20 % nachweisen können. Dem Vernehmen nach soll der Zuschuss 10 %, bezogen auf die Kreditsumme, betragen. Dabei soll die zuschussfähige Kreditsumme auf 100 000 € begrenzt werden. Das heißt, der Zuschuss wäre auf maximal 10 000 €/Betrieb beschränkt, selbst wenn ein Betrieb beispielsweise ein Liquiditätshilfedarlehen von 150 000 € abgeschlossen hat.

 

Das gilt allerdings nur, wenn nicht mehr Landwirte Anträge stellen, als Mittel zur Verfügung stehen. Denn dann würde der Zuschuss je Betrieb entsprechend geringer ausfallen. Wann die Zuschüsse nach Ende des Antragsverfahrens ausgezahlt werden, ist noch offen. So schnell wie möglich, heißt es dazu nur.

 

Wichtig: Sie können schon jetzt ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, ohne den möglichen späteren Zuschuss zu gefährden. Bezuschusst werden sollen Hilfskredite, die ab Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen wurden.

 

Tipp: Auch wenn die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse auf den ersten Blick verlockend klingen, bedenken Sie: Wenn Sie ein Darlehen mit vier Jahren Laufzeit und einem tilgungsfreiem Jahr in Anspruch nehmen, müssen Sie dieses innerhalb von drei Jahren zurückzahlen. Zins und Tilgung fallen dann entsprechend hoch aus und engen Ihren finanziellen Spielraum in den kommenden Jahren ein. Unter Umständen kann es daher auch sinnvoller sein, auf den Zuschuss zu verzichten und eine Laufzeit von zehn Jahren zu wählen.


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Dies ist ein Beitrag aus der neuen top agrar 11/2015

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