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Prof. Taube kritisiert Kompromiss zur Stoffstrombilanz scharf

Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel kritisiert den Gesetzgeber und die derzeit diskutierten Vorschläge zur Stoffstrombilanz scharf. „Der Begriff der ‚guten fachlichen Praxis‘ treffe weder für die Bilanzbewertung in der neuen Düngeverordnung (DüV) noch für die Vorschläge zur Stoffstrombilanz (SSB) zu.

Lesezeit: 3 Minuten

Professor Friedhelm Taube, Direktor am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität Kiel, kritisiert den Gesetzgeber und die derzeit diskutierten Vorschläge zur Stoffstrombilanz scharf. „Der Begriff der ‚guten fachlichen Praxis‘ treffe weder für die Bilanzbewertung in der neuen Düngeverordnung (DüV) noch für die Vorschläge zur Stoffstrombilanz (SSB) zu.


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So wird es schwierig, die Nitratwerte zu reduzieren“, konstatiert der Experte. Taube ist seit 2015 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik in Berlin (Beratergremium der Bundesregierung in Agrar- und Umweltfragen). Des Weiteren sieht der Wissenschaftler die gute fachliche Praxis bei der N-Düngung insbesondere in deutschen Futterbau- und Veredlungsregionen großflächig nicht umgesetzt. „Die Daten der Beratung aus Intensivregionen der Tierhaltung zeigen, dass die Vorgaben für die N- und P-Salden im Futterbau häufig nicht eingehalten werden“, stellt Taube klar. Aus seiner Sicht sei in diesem Zusammenhang auch nicht nachvollziehbar, dass Applikationstechniken für Gülle wie zum Beispiel der Prallteller in Deutschland erst nach langen Übergangsfristen verboten werden sollen, während die Wissenschaft bereits seit 25 Jahren auf das Problem Prallteller hinweist. Taube fordert vom Gesetzgeber mehr Unterstützung für die Landwirte bei der Umstellung z.B. auf das Strip Till-Verfahren.


Deutliche Kritik übt der Kieler Uni-Professor auch am Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Dieses habe zwar umfangreiche Gutachten zur Evaluierung der Düngeverordnung und zur Stoffstrombilanz durch das Thünen-Institut erarbeiten lassen, die Ergebnisse und Ratschläge der Fachleute finden sich aber weder in der DüV noch in der SSB wieder, so seine Kritik.


Für wissenschaftlich und umweltpolitisch gar inakzeptabel hält Friedhelm Taube den derzeit diskutierten Vorschlag zur Stoffstrombilanz, einen Brutto-Stickstoff-(N)-Saldo von bis zu 175 kg N/ha/Jahr anzusetzen. Auch die Vorschläge in der Anlage 4 der SSB, die als Basis für die Bewertung der Stoffstrombilanzsalden herangezogen werden sollen, sind aus seiner Sicht wissenschaftlich wie umweltpolitisch völlig inakzeptabel.


„Beide Vorschläge verletzen die Vorgaben der Zweckbestimmung des Düngegesetzes, da es zur guten fachlichen Praxis gehöre, einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen und Umweltbelastungen weitgehend zu vermeiden“, so Taube.


Unverständlich sind für ihn schließlich die hohen N-Abzüge, die der Gesetzgeber den Landwirten bei der Berechnung des betrieblichen Bilanzwertes einräumen will. „Während Wissenschaftler in der Literatur bei Weidehaltung von 8 bis 20 % Ammoniakverlusten sprechen, will man in der SSB bis zu 75 % Verluste zulassen. Hier lässt man wissenschaftliche Erkenntnisse einfach außen vor. Das habe nichts mehr mit dem zu tun, was an Universitäten und Fachhochschulen gelehrt wird, so Taubes Kritik.


An die Landwirte gewandt sagte der Experte: „Mit solchen Regelungen werden zum einen gute Landwirte bestraft und zum anderen wird es dem Sektor so nicht gelingen, in Umweltfragen aus der Defensive zu kommen.“

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