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Prozessfinanzierer LitFin wirbt um Landwirte bei Schadenersatzforderung im Pflanzenschutzkartell

Der Prozessfinanzierer LitFin unterstützt mehr als 1.300 Landwirte und Agrarbetriebe mit Ansprüchen wegen überteuerter Pflanzenschutzmittel bei einem Einkaufsvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. €.

Lesezeit: 2 Minuten

1.300 Landwirte, vom kleineren Familienbetrieb bis zu großen Agrarbetrieben aus dem Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenbau haben sich laut LitFin dem Prozessfinanzierer angeschlossen, um ihre Forderungen einzuklagen. Denn ein Preiskartell der Großhändler habe über sehr viele Jahre bei einem Einkaufsvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. € zu viel für Pflanzenschutzmittel verlangt.

Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass Großhändler sich zwischen 1998 und 2015 rechtswidrig über ihre Preise für Pflanzenschutzmittel abgesprochen haben. Die Rede ist von 1 Mrd. €, die die Bauern zuviel gezahlt hätten.

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Diese Feststellung hat laut LitFin auch Bindungswirkung für Gerichte, bei denen betroffene Landwirte Schadensersatzansprüche geltend machen. Sinn und Zweck solcher Preiskartelle ist es, Preisaufschläge zu Lasten der Abnehmer durchsetzen zu können. Da das Pflanzenschutzmittel-Preiskartell sehr lange gedauert hat, es nachhaltig organisiert war und den Markt weitgehend abgedeckt hat, ist von großen Preisaufschlägen und damit auch von großen Schäden der Abnehmer auszugehen.

Es sei daher davon auszugehen, dass jeder deutsche Landwirt und jeder Agrarbetrieb, der egal bei welchem Händler im Kartellzeitraum 1998 bis 2015 und in einem Nachwirkungszeitraum des Kartells bis jedenfalls zum Ende des Wirtschaftsjahres 2015/16 Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide, Insektizide) gekauft hat, Schadensersatzansprüche in bedeutender Höhe gegen die am Kartell beteiligten Großhändler hat.

Der Prozessfinanzierer wirbt daher um weitere Kunden, die er unterstützten kann. Für die Firma springt im Erfolgsfall eine Provision heraus, die der Landwirt abführt. Auch im Unterliegensfall trage LitFin alle Kosten, heißt es. Im Pflanzenschutzmittel-Kartellfall werden sämtliche rechtlichen Verfahren von der Wettbewerbsrechtskanzlei WAGNER LEGAL geführt. Ökonomische Analysen und Expertise werden von dem gleichfalls sehr erfahrenen und anerkannten Team von ABC economics bereitgestellt.

Hinweis: top agrar hat sich den Anbieter nicht näher angeschaut oder geprüft. Wir haben auch keine Erfahrungsberichte vorliegen. Bitte informieren Sie sich bei Interesse daher selbst über nähere Details, u.a. auf der Homepage des Anbieters oder wenden sich an Ihren landwirtschaftlichen Berater.

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