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QS-Antibiotikamonitoring: Schnittstelle zur HIT-Datenbank steht

Das Ziel, doppelte Dateneingaben für das Antibiotikamonitoring zu vermeiden, ist erreicht. Künftig können Tierhalter QS mit der automatischen Datenweitergabe beauftragen. Nach intensiven Gesprächen hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG-TAM) die Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Ziel, doppelte Dateneingaben für das Antibiotikamonitoring zu vermeiden, ist erreicht. Künftig können Tierhalter QS mit der automatischen Datenweitergabe beauftragen.


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Nach intensiven Gesprächen hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG-TAM) die Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst. Jetzt ist eine gesetzeskonforme und praxisgerechte Datenübertragung möglich. Der entscheidende Vorteil für die Tierhalter und auch die Tierärzte ist, dass alle Daten zur Abgabe von Antibiotika nunmehr von QS in die staatliche HIT-Datenbank fließen können, teilt die Qualität und Sicherheit GmbH mit.


Damit QS die Daten an die HIT-Datenbank melden kann, muss jeder Tierhalter einmalig eine formelle Tierhaltererklärung abgeben. Darin wird geregelt, welche Daten aus der QS-Datenbank an die staatliche HIT-Datenbank weitergegeben werden sollen.


Die Abgabe der Tierhaltererklärung erfolgt online direkt in der HIT-Datenbank. Sie kann alternativ auch schriftlich abgegeben werden, jedoch ist die Vorgehensweise dazu in den Bundesländern unterschiedlich und muss individuell bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden. Die Bündler im QS-System und die am Antibiotikamonitoring beteiligten Tierärzte wurden in den vergangenen Tagen durch die QS Qualität und Sicherheit GmbH über die notwendigen Schritte und Abläufe informiert.


Es ist noch notwendig, dass der Tierhalter gegenüber dem Tierarzt versichert, von der Behandlungsanweisung nicht abzuweichen und gegenüber der Behörde zu bestätigen, dass er im abgelaufenen Halbjahr nicht abgewichen ist. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, dass zweimal jährlich die Therapiehäufigkeit in HIT berechnet wird.


Meldung von Tierbewegungen noch zu vereinfachen


Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den Vorschlag, die bei QS erfassten Angaben zu den durchschnittlich belegten Tierplätzen der Schweine haltenden Betriebe zu nutzen, bisher nicht akzeptiert. Deshalb gilt hier: Schweine- und Rinderhalter müssen zunächst die Meldung der Tierbewegungen in der HIT-Datenbank vornehmen. Aber auch hier soll es keine Doppelmeldung geben. Eine Meldung und Pflege der Angaben zu den Tierplätzen in der QS-Datenbank wird künftig entfallen, da QS beabsichtigt, die Angaben zu den Tierbewegungen bzw. zur Halbjahrestierzahl aus der HIT-Datenbank zu beziehen.


Die Zu- und Abgänge von Tieren in Geflügelmastbetrieben wird QS an HIT melden. Noch entschieden wird, ob die Meldung der Verluste ebenfalls an HIT erfolgen muss. Sollte dies erforderlich sein, kann diese Meldung in die QS-Antibiotikadatenbank aufgenommen werden. Davon unabhängig gilt: Die nach AMG geforderten Stichtagsmeldungen zu Beginn und Ende eines Halbjahres müssen alle Tierhalter direkt in der HIT-Datenbank vornehmen.


QS-Antibiotikamonitoring gewinnt weiter an Fahrt


Seit dem Start der QS-Datenbank 2012 wurden bis dato 700.000 Behandlungsbelege erfasst. Die Beteiligung der Tierärzte und die Anzahl der Meldungen nehmen weiterhin zu. Mittlerweile geben 1.536 Tierärzte regelmäßig Behandlungsbelege in die Antibiotikadatenbank ein. Alleine von Januar bis November 2014 wurden 38.969 Belege für Geflügel- bzw. 428.086 Belege für Schweine haltende Betriebe im QS-System erfasst.

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