Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium am 2. Juli vorgelegt.
Er sieht vor, die Eintragung geografischer Angaben zu erleichtern und einen EU-weiten Schutz zu ermöglichen. Erstmals sollen auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden können. Mit dem Gesetz sollen die auf europäischer Ebene beschlossenen Änderungen beim Schutz geografischer Angaben in nationales Recht umgesetzt werden.
BLE bekommt zentrale Zuständigkeit
Laut dem Agrarteil des Entwurfs sollen die Zuständigkeiten für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konzentriert werden.
Um diesen „Agrargeoschutz“ kümmert sich bisher außer der BLE auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Neuregelung diene der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, so die Begründung.
Beim „Agrargeoschutz“ sollen ferner die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht werden. Die Vorschriften über Kontrollverfahren sollen überarbeitet, die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt werden. Neu aufgenommen werden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Ermächtigungen, mit denen die Detailregelungen in einer Rechtsverordnung getroffen werden können.
Kulinarische Botschafter ihrer Heimatregionen
Nach den Worten von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer dient die Neuregelung dazu, regionale Spezialitäten noch besser zu schützen: „Ob Spreewälder Gurken, Wein von der Mosel oder Schwarzwälder Kirschwasser: Deutsche Lebensmittel wie diese sind national und international nicht nur für ihre herausragende Qualität und tollen Geschmack bekannt“, so der Minister. Sie seien zugleich kulinarische Botschafter ihrer Heimatregionen. Daher sei es wichtig, dass die Hersteller dieses Alleinstellungsmerkmal noch besser schützen können als bisher.
„Herkunft bürgt in vielen Fällen für besondere Qualität - egal ob es um Marzipan aus Lübeck geht, um Glas aus Jena oder um Geigen aus Mittenwald“, betonte Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig.
Gerade deshalb sei es wichtig, Herkunftsangaben rechtlich effektiv zu schützen. „Eine Bayerische Breze sollte nicht aus Berlin kommen; und wo Schwarzwälder Schinken draufsteht, da muss auch Schwarzwälder Schinken drin sein“, stellte die SPD-Politikerin klar.
Mit dem neuen Gesetz würden erstmals handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in den Schutz einbezogen: „Uhren aus Glashütte“ können künftig genauso geschützt werden wie „Thüringer Rostbratwürste“. Damit fördere man regionales Handwerk und traditionelle Industrie und leiste einen Beitrag zum Verbraucherschutz.
EU hat schon vorgelegt
Der Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse ist auf europäischer Ebene umfassend reformiert und erweitert worden. Erstmalig wurde im EU-Recht geregelt, dass auch geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden. Parallel dazu wurde das System für den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen neu gestaltet und in einer neuen EU-Verordnung vereinheitlicht.