Die europäischen Umweltminister haben die EU-Kommission einstimmig dazu aufgerufen, ihrer Verpflichtung nachzukommen und umgehend Kriterien zur Definition hormonell wirksamer Substanzen vorzulegen. Sie verabschiedeten bei ihrem Ratstreffen am vergangenen Freitag eine Erklärung, in der sie die Brüsseler Behörde zum Handeln auffordern.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom Dezember 2015, wonach die Kommission mit dem Versäumnis, die Kriterien im Zusammenhang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln fristgerecht zu präsentieren, gegen EU-Recht verstieß. Die Richter gaben damit einer Klage Schwedens statt.
Gemäß der im Jahr 2012 erlassenen Biozid-Verordnung hätte die Kommission bis spätestens zum 13. Dezember 2013 Detailregeln festlegen müssen, wie endokrinschädigende Eigenschaften wissenschaftlich bestimmt werden sollen. Solche Kriterien würden dann auch auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe angewandt. Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, nannte die zeitnahe Erarbeitung wichtig, damit die Regelungen der EU-Biozidverordnung umgesetzt werden könnten.
Die Bündnisgrünen begrüßten den Schritt. Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, forderte gemeinsam mit dem agrarpolitischen Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament, Martin Häusling, die Kommission müsse die Kriterien unverzüglich vorlegen. „Es ist eine skandalöse Missachtung des europäischen Vorsorgeprinzips, wenn gesetzliche Regelungen davon abhängig gemacht werden, wie viel Verbraucher- und Umweltschutz die Wirtschaft denn kosten darf“, so Maisch und Häusling. Hormonell wirksame Stoffe könnten erhebliche Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verursachen. Davor dürfe auch die Bundesregierung nicht die Augen verschließen. Die Grünen fordern einen nationalen Aktionsplan und ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien.