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Antibiotikaminimierungskonzept

Reaktionen auf Antibiotikarückgang

Gestern gab Julia Klöckner erstmals behördliche Zahlen zur Höhe der Anwendung von Antibiotika in der Tiermast bei Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten bekannt. Die Reaktionen dazu lesen Sie hier:

Lesezeit: 5 Minuten

DBV: Landwirte haben die Herausforderung angenommen

„Damit wird erneut deutlich, dass die Tierhalter gewissenhaft und verantwortungsbewusst mit Antibiotika umgehen“, so das positive Fazit von DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Die Landwirte haben die Herausforderung der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen angenommen und den Einsatz von Antibiotika deutlich reduziert. Hierzu hat vor allem die Vorreiterrolle des Antibiotikamonitorings im QS-System seinen Beitrag geleistet.“

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bpt: Tierärzte gehen sorgfältig mit Antibiotika um

Der vom Bundeskabinett beschlossene Bericht zur Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts belege eindeutig den sorgfältigen Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte. Die Antibiotikaabgabemenge von pharmazeutischen Unternehmen an Tierärzte wurde von 2011 bis 2017 um 57 Prozent von 1706 t auf 733 t gesenkt. Der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Siegfried Moder, ist mit dem Evaluierungsergebnis sehr zufrieden. "Auswirkungen auf Keime in der Lebensmittelkette können derzeit noch nicht erwartet werden, da sich diese nur zeitverzögert einstellen. Hier muss man einen Zeitraum von fünf Jahren ansetzen." Einige Aspekte des Berichts bedürfen nach Moders Auffassung allerdings noch einer genaueren Beurteilung und Analyse.

Entgegen den Angaben im Evaluierungsbericht haben auch die Betriebe mit Geflügelhaltung im QS-System zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes beigetragen (Masthühner -14,7 %, Mastputen -25,2 %). Das belegen die Zahlen des aktuellen Statusberichts zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Die Reduktion der Antibiotikaanwendungen fällt damit bei den Betrieben im QS-System anscheinend deutlich höher aus als bei den nach AMG erfassten Betrieben. Ein Grund dafür könnten die im AMG festgelegten Bestandsuntergrenzen sein. Allerdings muss der Einsatz der so genannten Reserveantibiotika und von Colistin hinterfragt werden.

Ebenso bedarf die pauschale Aussage im Evaluierungsbericht, größere Betriebe hätten einen höheren Antibiotikaverbrauch, einer differenzierteren Betrachtung. Eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover zeigt nämlich, dass die Verwendung von Antibiotika insbesondere durch die Betriebskategorie (geschlossenes System oder spezialisierte Produktion) beeinflusst wird.

BfT: Antibiotikaklassen auch in der Tiermedizin nötig

„Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Evaluierungsbericht bestätigt die wachsende Aufmerksamkeit auf eine sorgsame Antibiotikaanwendung bei Tieren und zeigt deutlich, wie in der Veterinärmedizin etablierte Maßnahmen greifen“, betont Dr. Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Tiergesundheit e.V. (BfT).

In 2014 allein kam es zu einem Rückgang der oralen Applikation um fast 30%. Seit 2011 ging laut der offiziellen Mengenerfassung die Anwendung um fast 60% zurück. Wie der Bericht resümiert, erstreckt sich die erreichte Reduktion der Antibiotikaverbrauchsmengen über alle Wirkstoffklassen. Bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation wurde bestätigt, dass deren Anteil an der Gesamtverbrauchsmenge durchgehend sehr gering war. Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass die auf langwirksame Präparate entfallende Verbrauchsmenge konstant mit lediglich unter 1 % der Gesamtverbrauchsmenge blieb. „Dies zeigt,“ so Dr. Schüller, „dass diese Tierarzneimittel nicht verstärkt eingesetzt wurden, um die Therapiehäufigkeit zu senken, sondern weiterhin als moderne Instrumente mit hoher therapeutischer Compliance genutzt werden.“

Der Evaluierungsbericht zum Antibiotikaminimierungskonzept erfasst dabei nur die Datenlage bis zur 2. Hälfte 2017. Effekte weiterer Maßnahmen zur Antibiogrammpflicht und zulassungskonformen Anwendung von Antibiotika beim Tier gemäß Anpassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung, die zu Beginn 2018 eingeführt wurden, sind noch nicht berücksichtigt.

Um das ganze Spektrum bakterieller Erreger in der Tiermedizin bei den einzelnen Tierarten und für die unterschiedlichen Organsysteme auch künftig abdecken zu können, sind verschiedene Antibiotikaklassen auch in der Tiermedizin erforderlich. Dies ermöglicht den zielgerichteten Einsatz und beugt nicht zuletzt auch der Selektion und Verbreitung von Resistenzen vor.

Connemann/Stegemann: Landwirtschaft und Tierärzte werden ihrer Verantwortung gerecht

„Die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen ist eine tickende Zeitbombe. Eine Welt ohne Antibiotika darf keine Realität werden. Deshalb steht die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen seit Jahren ganz oben auf der politischen Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Dafür müsse der übermäßige Verbrauch von Antibiotika eingedämmt werden - bei Tier und Mensch.

„Der Evaluierungsbericht unterstreicht: Landwirtschaft und Tiermedizin sind Teil der Lösung. Auf diesen Erfolgen ruhen wir uns aber nicht aus. Denn der Bericht zeigt auch einen aus unserer Sicht hohen Einsatz von kritischen Antibiotika bei Mastgeflügel. Hier werden wir die Verwendung von nachweislich für Menschen besonders relevanten Wirkstoffen in der Tierhaltung noch weiter einschränken. Kritische Antibiotika dürfen von Tiermedizinern nur im Notfall und nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden.“, so Connemann weiter

„Wir haben in Deutschland also ein innovatives und wirksames Konzept zur Antibiotikaminimierung für wichtige Bereiche der Nutztierhaltung verankert. Die gute Datenqualität und die erhebliche Reduktion des Antibiotikaverbrauchs bei Mastschweinen und Mastferkeln zeigen: Das System funktioniert.“, so Albert Stegemann, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft.

Klar sei aber auch: Kranke Tiere müssen behandelt werden. Das sei Bestandteil des Tierschutzes. Dazu gehört es auch, besonders tierwohlorientierte Ställe der Zukunft gezielt zu fördern. Dafür sei ein Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken nötig.

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