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Remmel kritisiert Arzneimittelgesetz-Novelle

Als unzureichend hat NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) der Bundesregierung kritisiert: „Wenn der jetzt von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegte, überarbeitete Gesetzentwurf so durchkommt, passiert vor 2015 nichts“, erklärte Remmel vergangene Woche in Düsseldorf.

Lesezeit: 2 Minuten

Als unzureichend hat NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) der Bundesregierung kritisiert: „Wenn der jetzt von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegte, überarbeitete Gesetzentwurf so durchkommt, passiert vor 2015 nichts“, erklärte Remmel vergangene Woche in Düsseldorf. Aigner schiebe den Kampf gegen den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung vielmehr auf die „lange Bank“. Die Bundesländer seien sich bereits seit langem einig, dass der Einsatz von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren drastisch vermindert werden müsse. Nur mit einer schnellen Reduzierung könne die Wirksamkeit der Antibiotika nicht nur bei den Tieren selbst, sondern auch beim Menschen künftig sicherstellt werden. Der Gesetzentwurf lasse daran zweifeln, dass Aigner den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wirklich eindämmen wolle. So fehle etwa ein klares Minimierungsziel und es sei auch völlig unklar, wie dieses Ziel erreicht werden solle. Die Bundesregierung habe zwar in dem Entwurf einige Forderungen der Bundesländer aufgegriffen, etwa den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren in einer Datenbank zu erfassen; jedoch hätten die Tierhalter für ihre Meldungen stets einen Monat Zeit. „Für eine effektive Überwachung muss jede Behandlung sofort online erfasst und transparent gemacht werden; nur so kann ein übermäßiger Einsatz zeitnah kontrolliert werden“, forderte der Minister.

Besonders fatal sei, dass nach Auffassung der Bundesregierung erst nach Ablauf eines Kalenderjahres ermittelt werden solle, ob die Landwirte zu viele Antibiotika einsetzten, stellte Remmel zur geplanten Gesetzesnovelle fest. Sofern das neue Gesetz beispielsweise im Februar 2013 in Kraft trete, lägen die ersten Ergebnisse über ein volles Jahr erst Anfang 2015 vor. (AgE)

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