Die angekündigte Rentenerhöhung ist in trockenen Tüchern. Nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2011, die der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat, steigen die Renten zum 1. Juli 2012 in Westdeutschland um 2,18 % und in den neuen Ländern um 2,26 %. Der Anstieg gilt auch für die Landwirtschaft.
Sowohl in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) als auch in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) kommt es damit nach zwei Nullrunden und einem leichten Anstieg im letzten Jahr erstmals wieder zu einer deutlichen Rentenerhöhung.
Die landwirtschaftlichen Altersrenten und die Renten in der LUV hängen ebenso wie die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab. Mit dem fortgesetzten Aufschwung sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland im vergangenen Jahr kräftig gestiegen. (AgE)