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Restliche BVVG Flächen gehören den Bauern und nicht den Ländern

Die restlichen noch von der BVVG verwalteten Flächen müssen laut „Familienbetriebe Land und Forst“ unbedingt der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen nicht – wie beabsichtigt – ins „Nationale Naturerbe“ übergehen oder an die neuen Bundesländer übertragen werden, fordert der Grundbesitzerverband.

Lesezeit: 4 Minuten

Die restlichen noch von der BVVG verwalteten Flächen müssen laut „Familienbetriebe Land und Forst“ unbedingt der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen nicht – wie beabsichtigt – ins „Nationale Naturerbe“ übergehen oder an die neuen Bundesländer übertragen werden, fordert der Grundbesitzerverband.

 

„Die von der Umweltministerkonferenz geforderte Überlassung weiterer BVVG-Flächen für den Hochwasser- und Gewässerschutz würde zu einer weiteren Verknappung landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit zu einem weiteren erheblichen Anstieg der Boden- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in den Neuen Ländern führen“, sagten Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, sowie Dr. Eberhardt Kühne, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, am Donnerstag in Berlin.

 

Kühne fügte hinzu: „Nach der bestehenden, von der EU Kommission im Jahr 2000 genehmigten Gesetzeslage wäre dies nicht rechtens. Der Bund würde im Übrigen eine 2009 von der Kanzlerin gegebene und 2010 vom damaligen Finanzminister Schäuble wiederholte Zusage brechen, dass die BVVG-Flächen für die Erfüllung der in den neunziger Jahren gesetzlich geregelten Flächenerwerbsrechte der Bodenreformopfer als Wiedergutmachungsleistung zur Verfügung stehen. Bestehende Ansprüche auf

Erwerb von Wald können von der BVVG bereits nicht mehr erfüllt werden. Es gibt keinerlei Zahlen dazu, wie viele Ausgleichsleistungsverfahren Alteigentümer bei den Vermögensämtern noch anhängig sind und wie viele Flächen für den begünstigten Rückerwerb der Alteigentümer noch benötigt werden. Eine Umsetzung des Beschlusses der Umweltminister käme einer abermaligen Enteignung der Bodenreformopfer gleich!“

 

Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte letzte Woche auf Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zu der bereits in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Bereitstellung von 20.000 ha landwirtschaftlicher Flächen der BVVG für das „Projekt Nationales Naturerbe“ die kostenlose Bereitstellung der dann noch verfügbaren Flächen der BVVG (ca. 107.00 ha) für Umweltsicherungs- und Naturschutzmaßnahmen gefordert.

 

Beide Vorsitzenden kritisieren diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung und die neue Forderung der Umweltminister vehement. Es handele sich um während der kommunistischen „Bodenreform“ 1945-1949 konfiszierte, 1990 im Volkseigentum der DDR stehende Flächen. Diese durften im Rahmen der Wiedervereinigung angeblich nicht an die Alteigentümer zurückgegeben werden. „Nun sollen sie sogar an die Länder bzw. Naturschutzverbände verschenkt werden. Die Länder verfügen bereits über umfangreiche eigene Flächenbestände von mehreren hunderttausend Hektar“, kritisieren sie.

 

Würden diese Flächen aus der privaten Bewirtschaftung herausgenommen, verknappe dies den ohnehin knappen Grund und Boden und beschleunige den Anstieg der Boden- und Pachtpreise rasant. Das alles führe auch nicht zu einem gegenüber privater Bewirtschaftung besseren Naturschutz.

 

Salm und Kühne appellierten dringend an die Bunderegierung, den Beschluss der Umweltministerkonferenz nicht umzusetzen, die Koalitionsvereinbarung zur Übertragung von Flächen ins „Nationale Naturerbe“ zu korrigieren und sich an frühere Zusagen gegenüber den Alteigentümern zu halten.


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Grüne: BVVG-Flächen nicht verkaufen


Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist besorgt über die Entwicklung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in einem Antrag dazu auf, ein Moratorium für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu verkünden.


Die Regierung soll den Verkauf der restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen stoppen. Außerdem sollen die Flächen durch Zusammenlegung und Ergänzung dem Nationalen Naturerbe zugeschlagen werden, um einen dauerhaften Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.


Darüber hinaus sollen die verbleibenden BVVG-Flächen im Bundesvermögen gehalten und dauerhaft vor dem Verkauf an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren gesichert werden. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen in eine bundeseigene Stiftung überführt werden und als agrarstrukturelle Reserve einer Nutzung für besonders naturverträglich wirtschaftende Betriebe, zur Stärkung kleiner bäuerlicher Betriebe und für Betriebsneugründungen zur Verfügung stehen.

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