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EU-Förderprogramme

Rheinland-Pfalz: Landwirtschaftskammer befürchtet Förderlücke

Kammerpräsident Schindler bittet um Fortsetzung der Förderungen zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Landwirte, Winzer und Gärtner sollen nicht allein gelassen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz befürchtet bei der betriebswirtschaftlichen Beratung der Landwirte, Winzer und Gärtner mit eigenem Betrieb eine Förderlücke. In einem Schreiben an den Mainzer Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bat Kammerpräsident Norbert Schindler deshalb vergangene Woche dringend um eine Fortsetzung der Förderung und eine unbürokratische Regelung. Laut Schindler war die Beratung im Jahr 2019 per Ausschreibung an verschiedene Dienstleister vergeben worden. Danach habe man der Kammer zugesichert, dass die Förderung für die Laufzeit des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) weiterhin sichergestellt werde, auch nach 2021.

„Nun haben wir erfahren, dass die Anschlussförderung für die Jahre 2022 und 2023 infrage gestellt ist“, berichtete Schindler. Er wies drauf hin, dass diese Leistung bisher von Land, Bund und der Europäischen Union gefördert werde. Die Beratung werde sehr gut nachgefragt und sei eine wertvolle Hilfe für die betriebliche Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen. Doch nun drohe offenbar eine Förderlücke. „Ich halte es für unverantwortlich, die Landwirte, Gärtner und Winzer in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise ohne die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen betriebswirtschaftlichen Beratung sich selbst zu überlassen“, so der Kammerpräsident in seinem Schreiben. Die Nachfrage dafür sei nach wie vor hoch und werde über 2021 hinausreichen.

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Schindler spricht sich für einen nahtlosen Übergang des Angebots der geförderten Beratung für das Vakanzjahr 2022 und das voraussichtlich erste Jahr der neuen Förderperiode 2023 aus, außerdem für die Aufnahme des Förderbedarfs für Rheinland-Pfalz in den Strategieplan des Bundes für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Der Ministerrat selbst wolle eine Förderlücke vermeiden und einen nahtlosen Übergang in die neue Förderperiode gewährleisten.

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