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Risiko von Schlachtnebenprodukten nicht unterschätzen

Zum sorgfältigen und risikobewussten Umgang mit nicht verzehrsgeeigneten Schlachtnebenprodukten hat der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Andreas Hensel, alle Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe aufgerufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Zum sorgfältigen und risikobewussten Umgang mit nicht verzehrsgeeigneten Schlachtnebenprodukten hat der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Andreas Hensel, alle Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe aufgerufen.


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„Nebenprodukte bei der Schlachtung sollten nur weiterverwendet werden, wenn kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt besteht“, erklärte Hensel Ende Juni bei einem Symposium zum Thema „Tierische Nebenprodukte bei der Schlachtung“ in Berlin. Insbesondere müsse die Sicherheit von Futtermitteln für Nutztiere gewährleistet sein, damit von Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch kein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgehen könne.


Werden Rinder, Schweine und Geflügel zur Gewinnung von Lebensmitteln geschlachtet, fallen laut BfR mit Knochen, Haut, Federn oder Fett auch viele Nebenprodukte an, die nicht für den Verzehr bestimmt sind. Ein Teil der Nebenprodukte eigne sich als Rohstoff für die Herstellung von Produkten wie Tierfutter, Arzneimitteln und Kosmetika. Krisen wie die Verbreitung des BSE-Erregers über Tierfutter, Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) oder Verunreinigungen von Tierfutter mit Dioxin zeigten jedoch, dass Nebenprodukte nur unter streng definierten und kontrollierten Bedingungen verwendet werden dürften.


Kategorie-1-Produkte entsorgen


Nach Angaben des Bundesinstituts werden Nebenprodukte, die vom Tier stammen, daher im EU-Recht entsprechend ihres Risikopotentials für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Kategorien eingeteilt: Lediglich aus Kategorie 3, die Produkte mit einem geringen Gesundheitsrisiko umfasse, dürfe Futter für Nutztiere mit Einschränkungen hergestellt werden.


Zu den Nebenprodukten dieser Kategorie gehört dem BfR zufolge beispielsweise genusstaugliches Fleisch, das nicht als Lebensmittel genutzt wird, weil sich die Vermarktung aus kommerziellen Gründen nicht lohnt. Kategorie 1 umfasst dagegen die Nebenprodukte mit dem höchsten Gesundheitsrisiko, die sicher entsorgt werden müssen. Dazu zählen laut BfR unter anderem BSE-verdächtige Tiere und sogenanntes spezifisches Risikomaterial wie das Rückenmark und das Gehirn von über zwölf Monate alten Rindern.

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