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Krisenvorsorge

Risikoausgleichsrücklage bleibt auf dem Tisch

„Ohne konkrete Rahmenbedingungen wäre die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage lediglich ein Steuersparmodell“, warnt der westfälische Abgeordnete Hans-Jürgen Thies. Für die Union sei sie aber als möglicher Baustein in einem Gesamtpaket denkbar.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ein mögliches Instrument für ein besseres Risikomanagement. Das hat der zuständige Berichterstatter Hans-Jürgen Thies deutlich gemacht.

Der Jurist dämpfte nach einer Diskussion im Ernährungsausschuss des Bundestages aber zugleich die Erwartungen an eine schnelle Einführung. Thies bezeichnete eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage als „möglichen Baustein“ für eine bessere Risikovorsorge. Allerdings gebe es noch eine Reihe offener Fragen. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage könne nur dann ein geeignetes Instrument sein „wenn Landwirte tatsächlich Liquidität zurücklegten und diese zweckgebunden in Krisenzeiten auflösen könnten.

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„Ohne konkrete Rahmenbedingungen wäre die Risikoausgleichsrücklage lediglich ein Steuersparmodell“, warnt der westfälische Abgeordnete. Zunächst gelte es daher, weitere Feinschliffe an der Tarifglättung vorzunehmen, um die beihilferechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission aus dem Weg zu räumen.

Positiv wertete die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, die jüngsten parlamentarischen Diskussionen zur Risikoausgleichsrücklage. In einem auf Grundlage des Linken-Antrags „Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaft, Gartenbau und Forst“ initiierten Berichterstattergespräch hätten nahezu alle Fraktionen signalisiert, „dass sie die vielen Hinweise der Expertinnen und Experten zur Ausgestaltung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage aufgreifen wollen“.

Tackmann nannte als wesentliches Ergebnis der Beratungen, dass die Rücklage als Baustein in der Risikovorsorge dringend gebraucht werde, und zwar spätestens nach Auslaufen der Regelungen zur Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft Ende 2021. Die Abgeordnete sieht nun die Koalition gefordert. Tackmann: „Man kann eine solche Risikoausgleichsrücklage so ausgestalten, dass sie als Hilfe zur Selbsthilfe dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.“

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