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RLP beschließt neues Landeswaldgesetz: Verbände stimmen Trennung der Holzvermarktung zu

Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am Dienstag eine Änderung des Landeswaldgesetzes beschlossen, mit der eine Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung von Land und Kommunen auf den Weg gebracht wird. Der Landesbetrieb Landesforsten wird sich dann ab Januar 2019 aus dem Holzverkauf zurückziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am Dienstag eine Änderung des Landeswaldgesetzes beschlossen, mit der eine Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung von Land und Kommunen auf den Weg gebracht wird. Laut Forstministerin Ulrike Höfken hätten sich die betroffenen Verbände in der Anhörung weitgehend positiv zur Gesetzesänderung geäußert und die Notwendigkeit zum Handeln erkannt.


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Die Änderungen im Landeswaldgesetz werden noch im Februar in den Landtag eingebracht. Der Landesbetrieb Landesforsten wird sich dann aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken ab Januar 2019 aus dem Holzverkauf für den Kommunalwald und – soweit keine zumutbaren Vermarktungsalternativen bestehen – auch für den Privatwald zurückziehen, teilt das Umweltministerium mit.


Dafür seien die beschlossenen Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig: So werde die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben. Außerdem erhalte das Forstministerium die Möglichkeit, forstliche Fördermittel direkt bereitzustellen, um beispielsweise waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen, führte Höfken abschließend an.


Zum Hintergrund:



Anlass für die Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes. Diese sind in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren im vergangenen Jahr erstinstanzlich im Wesentlichen bestätigt worden.



Landesforsten Rheinland-Pfalz hat mit Blick auf die aus diesem Verfahren zu ziehenden Schlussfolgerungen gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem rheinland-pfälzischen Waldbesitzerverband „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und darüber einen Konsens mit dem Bundeskartellamt erzielt. Zur weiteren Umsetzung der zehn Eckpunkte sind die oben genannten Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig. Nach der erzielten Beschlussfassung im Ministerrat wird der Gesetzentwurf noch im Februar in den Landtag eingebracht.

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