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RLP: Erlass zu Weinbergsrundfahrten nun doch entschärft

Das rheinland-pfälzische Agrarministerium hat den Ende Juli 2018 herausgegebene Erlass zu Brauchtumsfahrten bzw. Weinbergsrundfahrten deutlich entschärft. Raus ist das Fahrtenbuch, es dürfen weiterhin Fahrzeuge benachbarter Betriebe eingesetzt werden und die max. Personenzahl wird von 16 auf 24 angehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat den Ende Juli 2018 herausgegebene Erlass zu Brauchtumsfahrten bzw. Weinbergsrundfahrten deutlich entschärft. Der überarbeitete Entwurf ist seit am Montag veröffentlicht.


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Nach der Überarbeitung des Regelwerkes sind nun einige bürokratische Vorgaben entfallen und viele Passagen deutlich entschärft. So wurde die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs wieder gestrichen und auch die Vorlage einer detaillierten Kalkulation ist nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe weiterhin Fahrzeuge benachbarter Betriebe eingesetzt werden. Auch die Erhöhung der maximalen Personenzahl von 16 auf 24 kommt den Winzern entgegen.


Die frühere Version hätte für massive Einschränkungen und zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die Betriebe geführt, wodurch die Zukunft der Weinbergsrundfahren gefährdet gewesen wäre, zeigt sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) erfreut.



In den vergangenen Monaten hatte sich der BWV intensiv für eine Änderung eingesetzt. An den Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung nahm auch der Vizepräsident des BWV und Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, teil. Insbesondere im größten deutschen Weinanbaugebiet Rheinhessen hatten die im ursprünglichen Erlass enthaltenen Vorgaben zu großem Unmut geführt, da in den dortigen Weinbaugemeinden seit vielen Jahren diese Brauchtumsveranstaltungen durchgeführt werden.







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