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RLP: EULLa-Antragsverfahren für Landwirte gestartet

In Rheinland-Pfalz ist am Dienstag das Antragsverfahren des EULLa-Programms gestartet. Landwirte und Winzer können bis 30. Juni 2017 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Rheinland-Pfalz ist am Dienstag das Antragsverfahren des EULLa-Programms gestartet. Landwirte und Winzer können bis 30. Juni 2017 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.


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„Mit dem Start des EULLa-Antragsverfahrens haben Landwirte die Möglichkeit, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei freiwillig zusätzliche Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Landschaftserhalts beachten. Ein Programmteil ist beispielsweise die Förderung des Ökolandbaus“, sagten Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken, die gemeinsam für das Förderprogramm zuständig sind.


Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms


Über das Programm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus  sowie 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Förderanträge können für alle 16 Programmteile gestellt werden:


  • Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
  • Anlage von Gewässerrandstreifen
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Umwandlung von Acker in Grünland,
  • Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
  • Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
  • Vertragsnaturschutz Grünland,
  • Vertragsnaturschutz Kennarten,
  • Vertragsnaturschutz Acker,
  • Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
  • Vertragsnaturschutz Streuobst.


Für die 10 landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM),steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Millionen Euro bereit. Für die  Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind 0,8 Millionen Euro und für den ökologischen Landbau 1,8 Millionen Euro vorgesehen.Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greifen die neu festgelegten Auswahlkriterien. „Bei einer zu hohen Anzahl von Förderanträgen werden wir anstelle eines „Windhundverfahrens“ mittels transparenter Kriterien eine faire Auswahl  sicherstellen und garantieren, dass die verfügbaren Mittel bestmöglich eingesetzt werden“, so Höfken und Dr. Wissing.


„Die Maßnahmen sind zugleich Bausteine des neuen Landesprogramms Aktion Grün, zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes. Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen zum Beispiel Programmteile wie „Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen“ oder „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bei", so die Politiker.


Eine wichtige Rolle spiele auch die Förderung des Ökolandbaus. Und mit den Angeboten im Vertragsnaturschutzwürden Landwirte und Winzer für  Maßnahmen des produktionsintegrierten Naturschutzes honoriert und bei ihrer wichtigen Arbeit zum Erhalt unserer Kulturlandschaften unterstützt. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die neue Anlage von  Ackerrandstreifen oder Streuobstwiesen.


Über Einzelheiten zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de informieren. 

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