Die rheinland-pfälzische Forstministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat Kommunen und Privatwaldbesitzern zugesagt, ihnen mit dem geänderten Landeswaldgesetz beim Aufbau einer eigenständigen Holzvermarktung besser helfen zu können. "Neben finanzieller Unterstützung stehen wir ihnen auch in Zukunft mit erfahrenem Personal und technischer Beratung zur Seite“, erklärte Höfken am Mittwoch in Mainz.
Vom 1. Januar 2019 an zieht sich der Landesbetrieb Landesforsten aus der kommunalen und privaten Holzvermarktung zurück. Grund dafür: wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes. „Die Änderung des Landeswaldgesetzes ist ein notwendiger und folgerichtiger Schritt: Damit geben wir den Waldbesitzern in unserem Land Rechtssicherheit und sichern unser Gemeinschaftsforstamt zum Schutz und zur Pflege der rheinland-pfälzischen Wälder als Natur- und Erholungsort“, so Höfken.
Anlass für die Trennung und Neuordnung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weitgehend bestätigt wurden.
Das Forstministerium hat daher gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ proaktiv erarbeitet und im Oktober 2017 dem Bundeskartellamt vorgestellt. Die Änderung des Landeswaldgesetzes dient der Umsetzung dieser zehn Eckpunkte.
Mit der Änderung des Landewaldgesetzes wird die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben. Außerdem erhält das Forstministerium die Möglichkeit, forstliche Fördermittel direkt bereitzustellen, um etwa waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen.