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topplus Düngeverordnung

Rukwied: "Das konterkariert den Wasserschutz"

Bauernpräsident Rukwied hält die Verschärfung der Düngeverordnung für kontraproduktiv für den Wasserschutz. Der Liste, mit der die Regierung nun nach Brüssel fährt, misstraut er.

Lesezeit: 3 Minuten

„Uns Landwirten fehlt jedes Verständnis mittlerweile, was da zur Düngeverordnung mit Brüssel läuft“, sagte Rukwied am Freitag am Rande der Erntepressekonferenz in Berlin. Er sei weiterhin der Auffassung, dass die Düngeverordnung von 2017 ausreiche, um eine Senkung der Nitratwerte in den belasteten Gebieten herbei zu führen. Erste Auswirkungen seien mit sinkenden Viehzahlen in viehdichten Regionen und einem gesunkenen Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern bereits zu sehen.

Maßnahmen würden Wasserschutz nicht helfen

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Mit der mittlerweile mehrmals auf Druck der EU-Kommission von der Bundesregierung geänderten Liste an Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung ist Rukwied nicht zufrieden. „Das was da zum Teil jetzt angedacht wird, konterkariert den Wasserschutz und setzt eine Spirale nach unten in Gang“, sagte Rukwied. In Anspielung auf den vorgesehenen Abschlag von 20 Prozent auf die Stickstoffdüngung in den roten Gebieten sagte Rukwied: „Wenn ich Pflanzen nicht mehr bedarfsgerecht ernähren kann, dann schaffe ich schon die Voraussetzung dafür, dass es kein gutes Wurzelsystem gibt und erzeuge damit eine schlechtere Aufnahme von Nährstoffen und am Ende einen geringeren Ertrag.“ Das werde dem Wasserschutz nicht helfen, argumentiert er.

Veränderungen „täglich“ möglich

Rukwied erwartet, dass sich in den Verhandlungen zur Düngeverordnung noch was tut. „Die Bundesregierung wäre gut beraten, jetzt auch praxisgerechte Vorschläge auf den Weg zu bringen“, sagte er. „Man muss täglich mit Veränderungen rechnen, das hat die jüngere Vergangenheit gezeigt“, so Rukwied. Dennoch plädierte er für Verlässlichkeit für die Bauern: „Die haben wir im Moment nicht“.

Spitzentreffen in Brüssel nächste Woche

Die Bundesregierung hat diese Woche erneut ihre Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung korrigiert und mit den Ländern abgestimmt. Kommenden Mittwoch, den 28. August fahren Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze nach Brüssel, um die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass Deutschland damit künftig die vorgeschriebenen Grenzwerte für Nitrat einhält. Ende Juli hatte die EU-Kommission erneut einen Kompromissentwurf der Bundesregierung mit neuen Maßnahmen als nicht weitreichend genug zurückgewiesen (weitere Details lesen Sie hier).

Neue Verschärfungen für Grünland, Festmist und Hanglagen

Zu den Vorschlägen von dieser Woche gehört eine verschärfte Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln in den mit Nitrat belasteten Gebieten auf Grünland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar und für Festmist und Kompost vom 1. November bis zum 31. Januar. Künftig solle es bereits für Hanglagen ab 5% Neigung Einschränkungen bei der N-Düngung und einen Gewässerabstand von 3 Metern geben. Stärker reglementiert werden soll auch die Phosphatdüngung, im Gespräch ist eine Sperrfrist für Phosphatdüngemittel vom 1. November bis zum 31. Januar (weitere Details lesen Sie hier).

Maßnahmenpaket von Juni bleibt bestehen

Die Vorschriften sollen im März 2020 in Kraft treten. Im Juni hatte sich die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen bereits auf ein Paket geeinigt, dass künftig nur noch eine flächenscharfe Düngung erlaubt. Nur für die roten Gebiete sieht es mit einigen Ausnahmen einen pauschalen Düngungsabschlag von 20%, einen verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen und ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung sowie bei Winterraps mit Ausnahmen vor (weitere Details lesen Sie hier).

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