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Rukwied drängt auf Beschlüsse zur EU-Agrarreform

„Die Verordnungen zur EU-Agrarreform sollten vom Europäischen Parlament so zügig wie möglich beschlossen werden“, schrieb DBV-Präsident Joachim Rukwied jetzt an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Verordnungen zur EU-Agrarreform sollten vom Europäischen Parlament so zügig wie möglich beschlossen werden“, schrieb DBV-Präsident Joachim Rukwied jetzt an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz.


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Das EU-Parlament hatte bei den Trilogverhandlungen Ende Juni 2013 wegen der damals noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen einen Vorbehalt zu einigen Reformpunkten eingelegt. Hierzu gehören die betriebliche Kappung und Degression von Direktzahlungen, die Option für eine Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Kofinanzierungsraten und die Mittelverteilung in der zweiten Säule.



Rukwied betonte in dem Brief, dass es bei dem Beschluss zur Kappung und Degression nicht dazu kommen dürfe, „den Ende Juni erzielten Kompromiss durch zusätzliche Forderungen seitens des EU-Parlaments wieder insgesamt in Frage zu stellen“. Der DBV habe die Vorschläge zur Kappung und Degression von Direktzahlungen stets abgelehnt, weil dies zu erheblichen innerlandwirtschaftlichen Verwerfungen führen würde.


Der DBV ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine einheitliche Flächenzahlung dem Grundanliegen dieser Zahlungen am besten gerecht werde, um für öffentliche Grundleistungen in der Landschaftspflege und beim Schutz der Ressourcen auszugleichen.



Die jetzt anstehenden Schlussberatungen zwischen EU-Parlament und Rat seien schnell abzuschließen, damit sich die Landwirte auf eine veränderte Förderbedingung einstellen könnten, begründete der Bauernpräsident seine Forderung. Denn nach der Beschlussfassung der EU benötigten auch die Mitgliedstaaten mehrere Monate, um eine Reihe von politischen Entscheidungen zur Umsetzung treffen zu können. (ad)

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