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Rukwied erneuert scharfe Kritik an der Verschärfung des Düngerechts

In der Debatte um die erneute Verschärfung der Düngeverordnung legt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, nach. Dabei geht er auch die Bundesregierung an. Vor allem die pauschale Deckelung der N-Düngung von 20 % unter dem Bedarf in den roten Gebieten stört den DBV.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit scharfer Kritik reagiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf das Vorgehen der Europäischen Kommission in der Düngepolitik. Im Interview mit Agra-Europe weist Rukwied die verlangten weiteren Verschärfungen angesichts der 2017 beschlossenen Novelle der Düngeverordnung zurück und bezeichnet die angedrohten Strafzahlungen als „völlig unangemessen“. Es sei nicht Aufgabe der EU-Kommission, „dem deutschen Gesetzgeber bis ins letzte Detail die Düngeverordnung vorzugeben, ohne dabei Rücksicht auf regionale Besonderheiten und betriebliche Strukturen zu nehmen“. Keinen Hehl macht der DBV-Präsident aus seiner Enttäuschung über die Bundesregierung: „Für Verschärfungen des Düngerechts auf Zuruf der EU-Kommission haben wir kein Verständnis“, sagte er. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte zuvor Kritik an der Verhandlungsführung ihres Hauses zurückgewiesen, die in den Reihen des landwirtschaftlichen Berufsstandes laut geworden ist und bis zu Rücktrittsforderungen an die Adresse ihres Staatssekretärs reicht. „Ich lasse mir eine solche Diskussion nicht aufzwingen“, hatte Klöckner vor Journalisten in Berlin erklärt. Auf der Leitungsebene des Ministeriums gebe es keine Unstimmigkeiten in der Frage des Düngerechts. Sämtliche Entscheidungen seien mit ihr abgestimmt und würden gemeinsam getragen.

Klöckner spricht von "enormer Belastung"

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Klöckner hatte am vergangenen Mittwoch mit dem Präsidium des DBV über die Düngepolitik diskutiert. Zuvor hatte sie vor der Presse bei ihrer Jahresbilanz um Verständnis für die Position der Bundesregierung zur Dünge- und Wasserschutzpolitik geworben. „Wir können die Forderungen der Europäischen Kommission nicht ignorieren“, sagte die CDU-Politikerin und betonte die Bedeutung eines wirkungsvollen Grundwasserschutzes für die Bundesregierung. Klöckner räumte zugleich ein, dass die von der Brüsseler Generaldirektion Umwelt verlangten Nachbesserungen „eine enorme Belastung“ für die betroffenen Landwirte darstellten. Umso wichtiger seien Regelungen, die „fachlich geboten und zugleich machbar“ seien. Ausdrücklich hob Klöckner die Unabhängigkeit ihrer Politik hervor: „Wir sind nicht einzelnen Interessengruppen verpflichtet“, stellte die Ministerin heraus. Sie bekräftigte zugleich ihre Forderung an die Agrarbranche, sich stärker zu öffnen und umweltpolitische Erfordernisse nicht als Angriff auf die Landwirtschaft zu deuten.

DBV sieht bereits Wirkung des neuen Düngerechts

Im Interview betont Rukwied das Interesse des Berufsstandes am Gewässerschutz. Die Bauern benötigten jedoch Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deutschland brauche insgesamt Zeit, damit die neue Düngeverordnung ihre volle Wirkung entfalten könne. Bereits jetzt zeige das seit 2017 geltende neue Düngerecht Wirkung. Rukwied zufolge könnte die Vorlage des nächsten Nitratberichts im Jahr 2020 Grundlage für eine erste Bewertung der Wirkungen des neuen Düngerechts sein. Weitere Fortschritte erforderten die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Gewässerschutz und die Begleitung durch Förderprogramme. Gefördert werden sollten laut Bauernpräsident der Bau von Wirtschaftsdüngerlagern und emissionsmindernden Ausbringungstechniken sowie eine besonders gewässerschonende Landbewirtschaftung. Einen Teil der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen hält der DBV-Präsident für völlig überzogen.

Erzeugung von Qualitätsweizen in Frage gestellt

Aus Sicht von Rukwied führt die pauschale Deckelung der N-Düngung von 20 % unter dem Bedarf in den roten Gebieten zur Unterversorgung der Kulturpflanzen und ist für ihn fachlich falsch. Laut Rukwied würde sie zusätzlich einen sich selbst verstärkenden Mechanismus weiterer Absenkungen auslösen, weil sich mit der Reduktion auch die Erträge als Berechnungsgrundlage für den Düngebedarf absehbar verringern würden. Seinen Worten zufolge wäre damit die gesicherte Erzeugung von Qualitätsweizen nicht mehr möglich. Das Gleiche gelte im Sonderkulturbereich Gemüse, beispielsweise bei Frühkartoffeln. Keinesfalls akzeptabel sei zudem, dass die strengeren Auflagen nicht für den Einzugsbereich belasteter Messstellen, sondern pauschal für alle Grundwasserkörper gelten sollen, in denen sich einige rote Messstellen befänden. „Die Regelungen zum Gewässerschutz müssen künftig stärker dort greifen, wo die Probleme tatsächlich vorhanden sind“, fordert Rukwied. Hier müsse differenziert vorgegangen werden, forderte Rukwied.

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